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Pressemitteilung

Schöffinnen und Schöffen gesucht

Für die Strafkammern, einschließlich Schwurgericht- ohne Jugendkammern, des Landgerichtes Wuppertal und für die Schöffengerichte des Landgerichtsbezirkes Wuppertal werden Haupt- und Hilfsschöffen für die Amtszeit vom 1.1.2024 – 31.12.2028 gesucht. Die Stadtverwaltung Wülfrath bittet Wülfrather Bürger*innen, die sich als Schöff*innen für dieses Ehrenamt zur Verfügung stellen wollen, zu melden.

Bewerben für das Schöffenamt können sich deutsche Staatsangehörige zwischen dem vollendeten 25. und 70. Lebensjahr. Das Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste gibt es auf der Homepage der Stadtverwaltung (Startseite): https://www.wuelfrath.net/startseite/

Das Formular kann auch telefonisch unter der Tel. 02058/18235 angefordert werden.  Es wird dann per Post zugeschickt. Die Rücksendung kann per Post erfolgen oder per E-Mail an: wahlen@stadt.wuelfrath.de . Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Schöff*innen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis sowie logisches Denkvermögen erwartet.  Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Weitere Informationen gibt es auch im Internet: www.schoeffenwahl2023.de .

Personen, die bisher schon als Schöff*innen tätig waren, werden gebeten, mitzuteilen, ob sie in die neue Vorschlagsliste aufgenommen werden möchten.

Interessierte für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) können sich bis Freitag, 31. März, beim Wahlamt / Ordnungsamt Wülfrath, Am Rathaus 1, Zimmer 0.1.03, Tel. 02058/18-235 oder per E-Mail wahlen@stadt.wuelfrath.de melden. Die Ausschreibung für die Jugendschöff*innen erfolgt später im Jahr gesondert durch das Jugendamt Wülfrath.