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Umweltplanung und Umweltschutz

Die Themen Umweltplanung und Umweltschutz werden in Wülfrath von der Umweltreferentin bearbeitet.

Arbeitsfelder der Umweltreferentin sind

  • Umweltplanung
  • Schadstoffe
  • Immissionsschutz
  • Bodenschutz.

Sprechzeiten der Umweltreferentin

  • mittwochs von 13.30 bis 16.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Wettbewerb "Natürlich Wülfrath"

Die Stadt Wülfrath sucht zum ersten Mal die natürlichsten und insektenfreundlichsten Gartenidyllen im Stadtgebiet. Ob Balkon-, Haus-, Schreber-, Kita- oder Schulgarten: Artenvielfalt kann überall gefördert werden, und jede*r ist willkommen.

Einsendeschluss war der 31. Juli 2023.

Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt voraussichtlich im September.

 

Der Wettbewerb wird durchgeführt mit freundlicher Unterstützung durch:

RWG Rheinland eG/Raiffeisen-Markt Wülfrath und Lhoist Germany Rheinkalk GmbH

Lärmaktionsplanung

Umgebungslärm in der Stadt kann auf Dauer zu gesundheitlichen Risiken führen. Um diese Belastung zu verringern, sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei ein wesentlicher Bestandteil.

2018 wurde der aktuelle Lärmaktionsplan vom Rat der Stadt Wülfrath verabschiedet. Der Plan muss alle fünf Jahre überprüft und überarbeitet werden. Hintergrund der Lärmaktionsplanung ist die 2002 durch die EU vorgelegte „Umgebungslärmrichtlinie“. Diese sieht vor, dass die Lärmbelastung für die Bevölkerung verringert wird. Betrachtet wird dabei der Lärm, der durch Straßen-, Schienen- oder Flugverkehr sowie in Industrieanlagen entsteht.

Lärmkartierung

Voraussetzung für die Lärmaktionsplanung ist die Erfassung der Lärmbelastung durch Lärmkartierungen vor Ort. Diese Vorarbeit wurde für kleinere Kommunen wie Wülfrath durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) geleistet.

Die aktuellen Lärmkarten und weitere Informationen erhalten Sie auf der Umgebungslärm-Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW unter folgendem Link: www.umgebungslaerm.nrw.de

 

Bäume spielen im Hinblick auf den Klimawandel und den Naturschutz eine wichtige Rolle. Um Bäume in Wülfrath gezielt vor Fällungen oder Schädigungen zu schützen, hat die Stadt Wülfrath bereits 1990 eine Baumschutzsatzung eingeführt. Zuletzt aktualisiert wurde sie am 15.12.2020.

Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von 80 und mehr Zentimetern. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend. Gemessen wird der Umfang in einer Höhe von ca. 1 Meter über dem Erdboden.

Durch § 3 der Satzung ist es verboten den Baum zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder seinen Aufbau wesentlich zu verändern. Das heißt, auch größere Rückschnitte der Krone sind genehmigungspflichtig. Des Weiteren ist eine Störung des Wurzelbereichs unter der Baumkrone untersagt.

Eine Ausnahme von den Verboten kann erteilt werden, wenn:

  • der Eigentümer oder ein sonstiger Berechtigter aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder auf Grund eines rechtskräftigen Urteiles verpflichtet ist, die Bäume zu entfernen oder zu verändern;
  • eine nach den baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann;
  • von dem Baum Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen und die Gefahren nicht auf andere Weise und mit zumutbarem Aufwand zu beheben sind;
  • der Baum krank ist und die Erhaltung unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses daran mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist;
  • die Beseitigung des Baumes aus überwiegenden, auf andere Weise nicht zu verwirklichenden öffentlichen Interessen dringend erforderlich ist;
  • die Bäume die Einwirkung von Licht und Sonne auf Fenster unzumutbar beeinträchtigen.

Wollen Sie einen Baum fällen oder stark verändern lassen, beantragen Sie dies bitte mit dem entsprechenden Baumfällantrag/Baumveränderungsantrag.

Sie planen, einen Baum zu fällen oder stark zu verändern? Dann benötigen Sie die Erlaubnis gemäß § 3 Baumschutzsatzung.

Bitte benutzen Sie dieses Formular: Baumfällantrag/Baumänderungsantrag

Den Wortlaut der Baumschutzsatzung können Sie hier einsehen.

Sollte die Fällung eines geschützten Baumes genehmigt werden, ist dieser durch Ersatzpflanzungen auszugleichen. Sollte keine Ersatzpflanzung möglich sein, besteht auch die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung.

Der Bescheid ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach Tarif 3 der Verwaltungsgebührensatzung berechnet.

 

Lara Milles (Raum 2.1.23)

Umweltreferentin

  • Umweltplanung
  • Schadstoffe
  • Immissionsschutz
  • Bodenschutz

Tel.: 02058 18 236
E-Mail: l.milles@stadt.wuelfrath.de