Batterien
Rücknahmepflicht des Handels
Das Batteriegesetz schreibt vor, dass jede Verkaufsstelle von Batterien zur kostenlosen Rücknahme von gebrauchten Batterien verpflichtet ist. Allerdings nur in "üblichen" Mengen und auch nur von solchen Batteriearten, die im Sortiment geführt werden. Mit "Batterieart" ist jedoch nicht der Herstellername gemeint, sondern die "Bauweise" oder Bezeichnung einer Batterie. Für Starterbatterien (Autobatterien) gilt diese Rücknahmepflicht des Handels ebenfalls.
Darüber hinaus muss für Starterbatterien jedoch von der Verkaufsstelle ein Pfand erhoben werden, wenn der/die Käufer*in beim Kauf einer neuen Starterbatterie nicht gleichzeitig eine gebrauchte zurückgibt. Das Pfand wird bei Rückgabe der Batterie erstattet.
Batterien, die Sie nicht im Handel zurückgeben konnten, können Sie zum Schadstoffmobil bringen. Wann das Schadstoffmobil nach Wülfrath kommt und wo es steht, können Sie in Ihrem Abfallkalender nachlesen.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier: http://www.grs-batterien.de/