Leistungsabrechnung
Um einen leistungsfähigen Rettungsdienst bedarfsgerecht sicherstellen zu können, erhebt die Stadt Wülfrath Benutzungsgebühren nach der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes in der jeweils geltenden Fassung, diese finden Sie in unserem Download-Bereich.
Die Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes sind für die einzelnen Teilleistungen jeweils als Pauschalgebühren kalkuliert.
Zur Zahlung der Gebühr ist grundsätzlich verpflichtet, wer die Leistungen des Rettungsdienstes in Anspruch genommen hat, angefordert hat oder in wessen Auftrag der Rettungsdienst angefordert wurde (Gebührenschuldnerin/Gebührenschuldner).
In der Regel werden Gebührenforderungen gegenüber gesetzlich Krankenversicherten direkt mit der zuständigen Krankenkasse abzurechnen und tritt nur in den Fällen, in denen Krankenkassen die Kostenübernahme grundsätzlich ablehnen, an den Gebührenschuldner direkt heran.
Ansprechperson
Tel.: 02058 18 466
E-Mail: c.tiessen@stadt.wuelfrath.de