Um unsere Website optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies sowie zu Ihrem Widerspruchsrecht erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bestattungsformen & Grabarten
Formulare & Informationen
Kontakt & Öffnungszeiten

Tag des Friedhofs 2024

Der Tag des Friedhofs findet in diesem Jahr am 24. und 25. Mai auf dem Kommunalfriedhof statt. Mehr Informationen gibt es hier.

Der Kommunalfriedhof Wülfrath

Trauer und Erinnerung brauchen einen würdigen Ort, an dem sie zum Ausdruck gebracht werden können, auch individuell unterschiedlich. Wir möchten Ihnen dazu unseren Friedhof mit Parkcharakter vorstellen. Hier werden sehr unterschiedliche Bestattungsmöglichkeiten angeboten, von den klassischen bis zu pflegefreien Grabarten.

Wir stehen Ihnen gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung, damit Sie im Trauerfall oder zur Vorsorge eine würdige Grabstelle Ihrer Wahl finden.

Ansprechpartner & Öffnungszeiten

Kommunalfriedhof

Kommunalfriedhof Wülfrath
Alte Ratinger Landstr. 11-17
42489 Wülfrath

Der städtische Friedhof (Kommunalfriedhof)ist geöffnet von Sonnenaufgang bis Einbruch der Dunkelheit. Auf dem Friedhof gilt eingeschränkter Winterdienst.

Ansprechperson:
Jan Meyburg (Leiter Kommunalfriedhof)
oder Vertretung

Tel.: 02058 17 99 353
E-Mail: bestattungen@stadt.wuelfrath.de

Friedhofsverwaltung

Für den Kommunalfriedhof ist die Friedhofsverwaltung der Stadt Wülfrath zuständig.

Die Friedhofsverwaltung ist zu folgenden Zeiten im Büro am Kommunalfriedhof erreichbar:

  • montags, mittwochs und donnerstags: 09.00 bis 13.00 Uhr
  • dienstags: 09.00 bis 12.00 Uhr
  • Termine zusätzlich nach Vereinbarung.

Ansprechperson: Frau B. Balzer
Postanschrift:
  Stadt Wülfrath
  Tiefbauamt
  Am Rathaus 1
  42489 Wülfrath

Tel.: 02058 17 99 353
E-Mail: b.balzer@stadt.wuelfrath.de 

Friedhofsplan mit Grabfeldern

zum Vergrößern anklicken

Schon seit eh und je kommt der letzten Ruhestätte eines Menschen eine außerordentliche Bedeutung zu. Von den Pyramiden der Ägypter über die Mausoleen der römischen Kaiser bis hin zu den an Landschaftsgärten erinnernden Anlagen der Neuzeit waren und sind Grabstätten ein Spiegelbild unserer Kultur und Gesellschaft.

Was aber sagt es über eine Gesellschaft aus, wenn der Tod - vor allem aber auch der Umgang mit Verstorbenen - in immer stärkerem Maße rationalisiert wird und die anonyme Beisetzung in einer gemeinschaftlichen Anlage ohne jedes Grabzeichen und ohne Möglichkeit zur individuellen Grabpflege von Jahr zu Jahr populärer wird?

Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, wollen wir nicht den Tod verdrängen, sondern möchten allen Menschen einen Ort schaffen mit einer naturnahen Parkanlage zum Gedenken und Verweilen.

Für konstruktive Anregungen sind wir aufgeschlossen, um diese in der Friedhofsentwicklung mit einfließen zu lassen.

Bestattungsformen

Liegt bezüglich der Bestattungsart vom Verstorbenen eine formgerechte Willenserklärung vor, sollten sich die Hinterbliebenen nach ihr richten. Liegt die Willenserklärung nicht vor, legen die Angehörigen die Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung) fest.

Erdbestattung

Die traditionelle Erdbestattung ist in unserem Kulturkreis die bekannteste Art der Beisetzung. Im Anschluss an die Trauerfeier wird der bzw. die Tote zum Grab getragen und im Beisein der Angehörigen in das ausgehobene Grab abgesenkt. Das Begräbnis erfolgt in einem Sarg aus verrottbarem Material. Oft wird der bzw. die Verstorbene für die Trauerfeier noch einmal aufgebahrt, sodass die Angehörigen Abschied nehmen können.

Feuerbestattung

Unter einer Feuerbestattung versteht man die Verbrennung oder Einäscherung eines bzw. einer Verstorbenen. Die Asche wird in eine Aschekapsel gefüllt und diese versiegelt, dann wird die Aschekapsel in die Urne gegeben.

Die Feuerbestattung ist möglich, wenn sie im Sinne des bzw. der Verstorbenen ist. Dazu sollte er bzw. sie zu Lebzeiten  eine handschriftliche Erklärung verfasst haben. Fehlt diese Erklärung, so kann der/die Ehe-/Lebenspartner*in bzw. der/die nächste Angehörige schriftlich bestätigen, dass die Feuerbestattung dem Willen des Verstorbenen entspricht.

Die Feuerbestattung hat sich mit dem Wandel der Bestattungskultur und dem Entstehen von modernen privaten Einäscherungsanlagen verändert. Immer mehr Menschen haben den Wunsch, sich nach ihrem Tode einäschern zu lassen. In Wülfrath sind inzwischen ca. 75 Prozent aller Bestattungen Urnenbeisetzungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bergischen Krematoriums Wuppertal unter bergisches-krematorium.de.

Grabarten

Klassische oder pflegefreie Grabarten, Erd- oder Urnenbestattung, anonym oder namentlich, Wahl- oder Reihengräber: Im Folgenden stellen wir Ihnen die auf dem Kommunalfriedhof möglichen Grabarten vor.

"Klassisch" bedeutet dabei, dass die Gestaltung des Grabes im Rahmen der Vorgaben der Friedhofssatzung  individuell erfolgen kann (Grabstein, Bepflanzung, gärtnerische Pflege).

"Pflegefrei" heißt, dass die Anlage durch den Friedhofsgärtner gepflegt wird.

Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung (oder eben Beerdigung) des menschlichen Leichnams in einem Grab in der Erde.

Das Nutzungsrecht für Gräber wird zunächst für 25 Jahre erworben. Von den Hinterbliebenen kann die Gestaltung mit Gedenksteinen als auch die gärtnerische Pflege individuell gestaltet werden.

Wir unterscheiden zwischen Reihen- und Wahlgräbern:

Reihengräber sind Einzelgrabstätten, die zeitlich und räumlich der Reihe nach belegt werden und ausschließlich im Todesfall für die Dauer der vorgeschriebenen Ruhezeit zugeteilt werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Die Gestaltungsfläche darf die Maße 1,20 m x 2,40 m (B x L) nicht überschreiten.

Wahlgräber eignen sich als Familiengräber. Sie können auf dem Friedhof in den Grabfeldern frei gewählt werden. Zudem kann die Anzahl der Grabstellen selbst bestimmt werden. Die Vorgaben der Friedhofssatzung sind hierbei zu beachten. Eine Verlängerung ist möglich, dabei muss für jede*n Beigesetzten eine Ruhezeit von 25 Jahren gegeben sein. Wahlgräber können individuell belegt werden mit

  • Särgen,
  • Urnen, 
  • Särgen und Urnen; hier sind pro Grabstelle ein Sarg und zusätzlich bis zu vier Urnen möglich.

Eine Grabstelle hat die Maße 1,20 m x 2,40m (B x L).

Die Feuerbestattung ist die Grundvoraussetzung für jede Art der Urnenbestattung. Erst wenn der Leichnam in einem Krematorium eingeäschert wurde, kann die eigentliche Beisetzung der Asche in einer Urne stattfinden. Auf dem Wülfrather Kommunalfriedhof gibt es für diese Art der Bestattung bei den klassischen Grabarten Urnenreihengräber und Urnenwahlgräber.

Das Nutzungsrecht für Urnengräber wird zunächst für 25 Jahre erworben. Von den Hinterbliebenen kann die Aufstellung eines Gedenksteins als auch die gärtnerische Pflege individuell gestaltet werden.

Urnenreihengräber sind für eine Urne vorgesehen. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Die Gestaltungsfläche darf die Maße 0,80 m x 0,80 m (B x L) nicht überschreiten.

Urnenwahlgräber bieten die Möglichkeit, bis zu vier Urnen beizusetzen. Sie eignen sich als Familiengrabstätte. Eine Verlängerung ist möglich, dabei muss für jede*n Beigesetzten eine Ruhezeit von 25 Jahren gegeben sein. Die Gestaltungfläche hat die Maße 1,00m x 1,00m (B x L).

Ein pflegefreies Erdgrab besteht aus einer Rasenfläche mit einer Grabplatte. Die Rasenpflege wird ausschließlich von den Friedhofsgärtnern durchgeführt. Grabschmuck ist daher nur in den Wintermonaten erlaubt. Es besteht während der Mähsaison keine Möglichkeit, Blumenschmuck usw. auf die Grabstelle zu bringen.

Das Nutzungsrecht für Gräber wird zunächst für 25 Jahre erworben. Wir unterscheiden zwischen Rasenreihengräbern und Rasenwahlgräbern:

Bei Rasenreihengräbern ist die Grabplatte so in den Rasen eingelassen, dass beim Rasenmähen keine Erschwernisse auftreten. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

Rasenwahlgräber eignen sich als Familiengräber, da die Anzahl der Grabstellen selbst bestimmt werden kann. Bei Rasenwahlgräbern ist die Grabplatte für jede verstorbene Person so in den Rasen eingelassen, dass beim Rasenmähen keine Erschwernisse auftreten. Eine Verlängerung ist möglich, dabei muss für jede*n Beigesetzten eine Ruhezeit von 25 Jahren gegeben sein.

Rasenwahlgräber können individuell mit

  • Särgen,
  • Urnen,
  • Särgen und Urnen belegt werden. Pro Grabstelle sind ein Sarg und zusätzlich bis zu vier Urnen möglich.

Das Nutzungsrecht für Urnengräber wird zunächst für 25 Jahre erworben. Die Grabanlagen werden ausschließlich von den Friedhofsgärtnern gepflegt. Folgende Urnengrabarten sind auf dem Kommunalfriedhof verfügbar: 

Anonyme Urnenreihengräber sind Gemeinschaftsanlagen. Anonyme Beisetzungen werden „still“ (ohne Angehörige) durchgeführt. Blumenschmuck ist nur am Gedenkstein zulässig.

Bei Rasen-Urnenreihengräbern ist die Grabplatte so in den Rasen eingelassen, dass beim Rasenmähen keine Erschwernisse auftreten. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Deswegen ist Grabschmuck nur in den Wintermonaten erlaubt. Es besteht während der Mähsaison keine Möglichkeit, Blumenschmuck usw. auf die Grabstelle zu bringen.

Rasen-Urnenwahlgräber bieten die Möglichkeit, zwei Urnen beizusetzen. Sie eignen sich als Familiengrabstätte. Eine Verlängerung ist möglich, dabei muss für die/den zweite/n Beigesetzten eine Ruhezeit von 25 Jahren gegeben sein. Auch bei Rasen-Urnenwahlgräbern sind die Grabplatten so in den Rasen eingelassen, dass beim Rasenmähen keine Erschwernisse auftreten. Deswegen ist Grabschmuck nur in den Wintermonaten erlaubt. Es besteht während der Mähsaison keine Möglichkeit, Blumenschmuck usw. auf die Grabstelle zu bringen.

Die Urnen-Gemeinschaftsanlage Alpha Omega bietet einen Ort des Gedenkens. Die Urnen werden in einer bepflanzten Fläche beigesetzt, die von städtischen Gärtnern gepflegt wird. Am Gemeinschaftsgrabstein werden die Namen der Verstorbenen graviert.

Auch die Urnen-Baumgemeinschaftsanlage ermöglicht einen Ort des Gedenkens. Die Urnen werden in einer bepflanzten Fläche beigesetzt, die von städtischen Gärtnern gepflegt wird. Ein einheitlicher, liegender Stein wird mit Namen und Daten der Verstorbenen in die Gemeinschaftsanlage integriert.

Die Urnen-Baumgemeinschaftspartnergräber befinden sich in einer kleinen Grünanlage. Hier werden die Urnen in der bepflanzten Fläche beigesetzt, die von städtischen Gärtnern gepflegt wird. Einheitliche Steine mit  Namen und Daten der Verstorbenen sind auf der Gemeinschaftsanlage integriert. Pro Stein werden zwei Urnen hintereinander platziert.

Grabpflege

Pflanzen, oftmals ein Symbol der Vergänglichkeit, bilden eine Brücke zwischen gestern und morgen, sind Ausdruck von Trauer und können den Hinterbliebenen Trost spenden. Deshalb sind gepflegte Gräber ein sichtbares Zeichen gegen das Vergessen. Falls Sie Anregungen zur Auswahl bestimmter Pflanzen suchen, werden Sie vielleicht in der Liste Symbolpflanzen auf Gräbern fündig.

Die von den gewerblichen Friedhofsgärtnern angebotene Grabpflege ist Antwort auf die Anforderungen an unsere moderne Gesellschaft, in der Verwandte und Hinterbliebene oft aufgrund von weiten Entfernungen und fehlender Zeit nicht mehr in der Lage sind, die Gräber der Verstorbenen adäquat zu pflegen. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Jahresgrabpflege
    Sollten Sie es als Angehörige nicht schaffen, ein Grab Ihren Wünschen gemäß hinreichend zu pflegen, sollten Sie diese Aufgabe einem Gärtner übertragen, der eine Zulassung hat, auf dem Kommunalfriedhof zu arbeiten (hier aufgelistet). Dieser wird mit Ihnen einen abgestimmten Leistungsumfang vereinbaren: Das Leistungsspektrum reicht von einfacher bis zur individuellen Grabpflege inkl. jahreszeitlicher Wechselbepflanzung und Besteckung mit Tanne in den Wintermonaten. Durch die vertragliche Bindung von lediglich einem Jahr können Leistungen kurzfristig geändert werden und die Angehörigen auf Wunsch die Pflege auch jederzeit wieder selbst in die Hand nehmen.
  • Dauergrabpflege - Vorsorge
    Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Grabpflege über einen längeren Zeitraum mit einem individuell abgestimmten Leistungspaket zu beauftragen. Hier bieten verschiedene Gärtnereien Dauergrabpflegeverträge an (hier aufgelistet).
    Im Falle einer vertrauensvollen Zusammenarbeit wird ein Dauerpflegevertrag abgeschlossen. Die Gesellschaft für Dauergrabpflege überwacht die Einhaltung des Vertrages und verwaltet treuhänderisch das entsprechend vereinbarte Entgelt.

Ob einfach, individuell oder außergewöhnlich - auch im Falle der Grabherrichtung sind die Fachkräfte vor Ort kompetente Ansprechpartner. Ihren Wünschen entsprechend helfen sie bei der Wahl der geeigneten Bepflanzung unter Berücksichtigung der vorhandenen Lichtverhältnisse und der Bodenbeschaffenheit. Grundsätzlich gilt, auch aus dem Einfachen das Beste zu machen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Gärtner auf dieser Liste. Informationen über Dauergrabpflege und Ihre Rechte dabei erhalten Sie hier.

Hilfe im Trauerfall

Was tun im Trauerfall?

Bei einem Todesfall im privaten Umfeld ist zunächst ein Arzt zu benachrichtigen, der sodann den Totenschein ausstellt, der für den Transport der Leiche notwendig ist. Um dies tun zu können, benötigt der Arzt zur zweifelsfreien Identifikation den Personalausweis des Verstorbenen. In Krankenhäusern oder Altenheimen wird diese Aufgabe von der dortigen Verwaltung übernommen.

Kontaktieren Sie im Anschluss ein Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens. Dieses kennt alle Gesetze und Fristen und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen. Sofern gewünscht, übernimmt ein gutes Bestattungshaus praktisch alle Formalitäten und Behördengänge für Sie, wie auch die nachfolgend beschriebenen Schritte. Zumindest aber erhalten Sie beim Bestatter nützliche Ratschläge, auf was Sie achten sollten.

Bei den nachfolgend aufgeführten  zu erledigenden Schritten gilt es, die Wünsche und Vorstellungen der/des Verstorbenen zu beachten.

Sollten Sie noch Fragen haben, so stehen wir - Friedhofsverwaltung und Friedhofsgärtner - Ihnen gerne zur Verfügung. Ihr erster Ansprechpartner sollte jedoch immer zunächst der von Ihnen gewählte Bestatter sein.

Wichtige weiterführende Informationen erhalten Sie auch unter www.aeternitas.de, der Verbraucherinitiative für Bestattungskultur.

 

Zu erledigende Schritte sind:

Neben dem Totenschein werden hierzu benötigt:

  • Sterbefallanzeige, d. h. konkret die Meldung des Todesfalls beim Standesamt
  • Geburtsurkunde oder Eheurkunde (Familienstammbuch)
  • Personalausweis des/der Verstorbenen
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei Geschiedenen)
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten (bei Verwitweten)

Darunter fällt:

  • die Wahl der Bestattungsart
  • die Klärung des Zeitpunkts und des Ablaufs der Bestattung mit dem Friedhofsgärtner, dem Bestatter, der Kirchengemeinde, dem Pfarrer/Trauerredner, sonstigen relevanten Personen im persönlichen Umfeld
  • die Organisation der Trauerfeier
  • die persönliche Benachrichtigung nahestehender Personen der/des Verstorbenen
  • die Beauftragung einer Druckerei für Totenbriefe, Sterbebilder etc.
  • die Beauftragung einer Gärtnerei
  • ggf. die Aufgabe einer Todesanzeige in der Zeitung
  • die Benachrichtigung von Versicherungen und Ämtern

Friedhofskapelle

Auf dem Kommunalfriedhof Wülfrath steht den trauernden Angehörigen zusätzlich zu der Kapelle ein Abschiedsraum zur Verfügung. Er bietet die Möglichkeit eines individuellen letzten Abschiednehmens der Angehörigen vom Verstorbenen, auf Wunsch auch am offenen Sarg. Für die Durchführung wenden Sie sich bitte an Ihr Bestattungsunternehmen.

Der Abschied

Eine würdig und persönlich gestaltete Trauerfeier dient der letzten Abschiednahme, aber auch der Ehrerbietung und dem Dank an den Verstorbenen. Sie ist Anlass zu Besinnung und Gebet, zum Nachdenken über Vergänglichkeit und Verlust und vor allem der Beginn der eigentlichen Trauerarbeit und des liebevollen Gedenkens.

Wie genau eine solche Trauerfeier abzulaufen hat, steht nirgends geschrieben, und gerade in den letzten Jahrzehnten hat sich auf diesem Gebiet viel verändert. So ist es heute durchaus üblich, die/den Verstorbene*n neben Zeichen, Symbolen und Requisiten, die zu einer christlichen oder einer anderen religiös gebundenen Trauerfeier gehören, auch mit Gegenständen, moderner Musik und Texten zu ehren. Letztere können und sollten zum Beispiel ihrem/seinem Beruf, Vorlieben, Interessen und Persönlichkeit entsprechen und diese angemessen symbolisieren und repräsentieren.

Wird die Gestaltungschance einer individuellen Trauerfeier mit Fantasie und Geschmack liebevoll genutzt, kann eine unvergessliche Atmosphäre des Abschiednehmens entstehen. Der/dem Verstorbenen wird so ein großer Liebesbeweis erbracht, und weil hier das Leben, nicht Sterben und Tod, den Schwerpunkt und die Aussage bildet, entsteht den Trauernden gleichzeitig aktiver Trost durch den Mut zur Andersartigkeit.

Grundsätzlich gilt es, sich beim Abschiednehmen zu arrangieren mit einer Trauerfeier, die gleichzeitig den Vorstellungen und Wünschen der/des  Verstorbenen und dem gesellschaftlichen Status der Hinterbliebenen sowie deren Belastbarkeit gerecht wird. Dabei kann eine professionelle Beratung durch ein entsprechend geschultes Personal hilfreich sein.

Satzungen

Formulare & weitere Informationen

Dokumente zu Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung. Darin wird geregelt, welche Schritte Sie in einem Krankheitsfall oder nach einem Unfall wünschen und welche Sie ablehnen (zum Beispiel lebensverlängernde medizinische Maßnahmen). Eine Patientenverfügung legt Ihre persönlichen Wünsche fest.

Sie können eine Patientenverfügung formlos verfassen. Wichtig ist, dass sie ein Datum und Ihre Unterschrift enthält. Es empfiehlt sich, das Dokument regelmäßig neu und mit dem aktuellen Datum zu unterzeichnen, etwa in einem Abstand von zwei Jahren.

Die Patientenverfügung sollte an einem Ort in Ihrer Wohnung aufbewahrt werden, der für Außenstehende gut zu finden ist.

Folgende Informationen und Werkzeuge helfen Ihnen beim Erstellen der Verfügung:

Textbausteine Patientenverfügung

Broschüre "Patientenverfügung" Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz (BMJ), mit Muster

"Patientenverfügung online erstellen und vorsorgen" Link zum Online-Tool der Verbraucherzentrale

Vorsorgevollmacht (BMJ)