Stadtnetz Wülfrath



Weitere Meldungen
Für die Strafkammern (einschließlich Schwurgericht- ohne Jugendkammern) des Landgerichtes Wuppertal und für die Schöffengerichte des Landgerichtsbezirkes Wuppertal werden Haupt- und Hilfsschöffen für die Amtszeit vom 1.1.2024 – 31.12.2028 gesucht. Die Stadtverwaltung Wülfrath bittet Wülfrather Bürger*innen, die sich als Schöffinnen und Schöffen für dieses Ehrenamt zur Verfügung stellen wollen, zu melden.
Weitere Informationen gibt es auch im Internet: www.schoeffenwahl2023.de .
Interessierte für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene können sich bis zum 31. März 2023 beim Wahlamt / Ordnungsamt Wülfrath, Am Rathaus 1, Zimmer 0.1.03, Tel. 02058/18-235 oder per Email wahlen@stadt.wuelfrath.de melden.
Bundesweit werden im Herbst 2023 Jugendschöffen und Jugendersatzschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Die Stadt Wülfrath muss für diese Wahl im ersten Halbjahr 2023 mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses eine Vorschlagsliste mit Personen, die sich für dieses Ehrenamt bewerben, aufstellen.
Für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 werden daher Frauen und Männer
gesucht, die sich für die Tätigkeit als Jugendschöffe interessieren und in die Vorschlagsliste aufgenommen werden möchten.
Weitere Informationen gibt es auch hier: https://www.wuelfrath.net/rat-verwaltung/aktuelles-und-bekanntmachungen/presse-detailansicht/article/jugendschoeffen-gesucht-1
Wer die o.g. Voraussetzungen erfüllt und in die Vorschlagsliste aufgenommen werden möchte, kann sich bis zum 14. April 2023 an das Jugendamt, Frau Kröber, Am Rathaus 1, Zimmer 2.2.05, wenden. Für eine persönliche Vorsprache sollte vorab telefonisch ein Termin vereinbart werden.
Das notwendige Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste kann bei ihr auch telefonisch unter 02058 / 18-342 (ggf. Anrufbeantworter) oder per E-Mail (s.kroeber@stadt.wuelfrath.de) angefordert werden.
Das Formular zur Bewerbung muss dann ebenso bis spätestens 14.04.2023 vollständig ausgefüllt und unterschrieben an das Jugendamt zurück übersandt werden.
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Der Entwurf des Nachtragshaushalts 2023 wurde am 14.12.2022 in den Rat der Stadt Wülfrath eingebracht. Hier finden Sie den Plan.

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