Auch in Wülfrath ist es nun möglich, die Antragsformulare für Bauanträge digital zu übermitteln. Für den zentralen elektronischen Antragsprozess wird das Bauportal.NRW genutzt. Dort kann der Antrag über den Antragsassistenten** gestellt werden, der Sie durch das Antragsverfahren führt. Voraussetzung für die digitale Antragstellung ist die Registrierung und Identifizierung beim Servicekonto.NRW bzw. bei der BundID.
Bitte beachten Sie, dass die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Wülfrath die Bauvorlagen für eine Übergangszeit weiter auch papierbasiert benötigt. Zu den Bauvorlagen gehören z. B. (je nach Antragsart):
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Lageplan des Gebäudes
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Ausschnitt aus der amtlichen Karte
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Bauzeichnungen des Gebäudes
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Baubeschreibungen
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Nachweis für Brandschutz
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Nachweis für Standsicherheit
Der Antragsassistent erläutert Ihnen, welche Bauvorlagen und welche weiteren Antragsinformationen Sie bei der Einreichung beifügen müssen.
Ihr Antrag gilt erst dann als eingegangen, wenn auch die Bauvorlagen der Bauaufsichtsbehörde vorliegen. Hinsichtlich der Anzahl der Ausfertigungen gelten die Vorgaben der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO).
Wenn Sie eine*n Architekt*in oder eine*n Bauingenieur*in mit der Durchführung Ihres Bauvorhabens beauftragt haben, sollte diese*r den Antrag über das Bauportal.NRW stellen. Soweit Sie nicht Bauherrin oder Bauherr sind, ist im Rahmen der Antragstellung eine Vollmacht der Bauherrschaft beizufügen.
** Hinweis: Noch sind nicht alle Vorhaben über das Bauportal zu beantragen; das Land NRW hat bis Anfang 2024 weitere Antragsassistenten angekündigt (z. B. Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung).