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Ihr Bauantrag

Das sollten Sie wissen, bevor Sie einen Bauantrag stellen:

  • Die Grundregel lautet: Wer ein Gebäude neu baut, ändert oder anders nutzen will, benötigt dafür in der Regel eine Baugenehmigung, soweit nicht nach anderen Vorschriften Genehmigungsfreiheit besteht. Rechtsgrundlage ist § 63 Abs. 1 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NW).

  • Einzelfragen können Sie vor der Antragstellung gerne mit uns klären (Kontaktdaten s. unten).
  • Über eine Bauvoranfrage lassen sich ebenfalls viele Fragen vor dem eigentlichen Baugenehmigungsverfahren klären.
  • Form und Inhalt eines Bauantrages sind gesetzlich vorgeschrieben.
  • Auch die Formulare sind landesweit einheitlich. Nur diese Formulare dürfen für genehmigungspflichtige Vorhaben verwendet werden. Sie finden sie zum Download im Abschnitt Formulare.
  • Diese Formulare erhalten Sie auf Wunsch auch kostenlos in 1-facher Ausfertigung in der Papierversion; weitere erforderliche Ausfertigungen können kopiert werden.
  • Außer für Garagen, Carports und ähnliche bauliche Anlagen müssen Bauanträge von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern (Architekten, Ingenieuren) bearbeitet und unterschrieben werden.
  • Ihren Bauantrag reichen Sie bei der Bauaufsicht ein --> Kontaktdaten.
  • Baugenehmigungen sind gebührenpflichtig.
  • Ausführliche Informationen finden Sie online im Bauportal des Landes NRW

Sprechzeiten der Bauaufsicht

Die Sprechzeiten der Bauaufsicht sind

  • dienstags von 9 bis 12 Uhr und nach Terminvereinbarung (Kontaktdaten s. hier)

Die Bauaufsichtsbehörde achtet darauf, dass die geltenden Vorschriften bei Bauvorhaben tatsächlich eingehalten werden. Von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen dürfen keine Gefahren für Leben, Gesundheit und Umwelt ausgehen. Gebäude dürfen nur an bestimmten Orten und nur so errichtet werden, wie dies nach gesetzlichen Bauvorschriften zulässig ist.
Die Bauaufsicht der Stadt Wülfrath ist als untere Bauaufsichtsbehörde verantwortlich für

  • die Durchführung von Baugenehmigungsverfahren und somit die Prüfung der Bauanträge und Durchführung von Beteiligungsverfahren
  • die Bauüberwachung
  • die Bauzustandsbesichtigungen
  • die wiederkehrenden Prüfungen bei Sonderbauten
  • die Durchsetzung von Ordnungsverfügungen
  • die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
  • sonstige Verfahren, für die die Bauordnung eine Zuständigkeit der unteren Bauaufsicht vorsieht.

Weitere Aufgaben sind u. a.

  • die Mitwirkung in anderen Genehmigungsverfahren als zu beteiligende Stelle
  • Aufbereitung von Informationen für kommunalpolitische Gremien
  • Mitwirkung im Rahmen von Petitionsverfahren.

Formulare & Vordrucke

Für die klassische papierbasierte Abwicklung der Verfahren der Landesbauordnung müssen verschiedene Formulare und Vordrucke ausgefüllt werden. Soweit eine Architektin oder ein Architekt bzw. eine Bauingenieurin oder ein Bauingenieur beauftragt wurde, geschieht die Bearbeitung meist durch diese.

Die Formulare und Vordrucke für Anträge, Anzeigen, Beschreibungen, Verzeichnisse und Berichte sowie ein Merkblatt wurden 2022 vom zuständigen Ministerium aktualisiert. Sie können sie hier herunterladen:

Anlage I/1 Baugenehmigungsverfahren

Anlage I/2 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Anlage I/2.1 Referentielle Baugenehmigung Bezugsgebäude

Anlage I/2.2 Nutzungsänderungsanzeige

Anlage I/3 Genehmigungsfreistellung

Anlage I/4 Werbeanlage

Anlage I/5 Grundstücksteilung

Anlage I/6 Beseitigung von Anlagen

Anlage 1/7 Baubeschreibung

Anlage I/8 Betriebsbeschreibung gewerbliche Anlage

Anlage I/9 Betriebsbeschreibung land- forstwirtsch. Anlage

Anlage I/10 Antrag auf Abweichung

Anlage I/11 Merkblatt zur gesetzlichen Gebäudeeinmessungspflicht

Beim Bauaufsichtsamt können unter den nachfolgenden Bedingungen archivierte Bauakten eingesehen und Kopien daraus ausgehändigt werden:

  • Bei berechtigtem Interesse werden Baulastenauskünfte erteilt.
  • Bauakteneinsichten werden nur Eigentümer*innen oder Personen mit einer Vollmacht der Eigentümer*innen gewährt.
  • Ausnahme: Gefahr in Verzug.

Die Akteneinsicht ist gebührenpflichtig. Je angefangene Viertelstunde wird eine Gebühr in Höhe von 11,30 Euro erhoben. Kopien und Plots (großformatige Ausdrucke) werden gesondert berechnet.

Gebühren

Die Höhe der Gebühren für

  • Vervielfältigungen und Auszüge
  • Lichtpausen und Plots

entnehmen Sie bitte der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wülfrath in der jeweils gültigen Fassung.

Terminvereinbarung

Bitte vereinbaren Sie mit uns für Ihre Bauakteneinsicht einen Termin. So können Sie längere Wartezeiten oder Vertagungen vermeiden.

In der Bauaufsicht sind tätig:

Michael Kumpf (Raum 2.1.16)

Amtsleitung untere Bauaufsichtsbehörde und untere Denkmalschutzbehörde

Telefon: 02058 18-327
E-Mail: bauaufsicht@stadt.wuelfrath.de

Maike Kampen (Raum 2.1.14)

Telefon: 02058 18-358

E-Mail: bauaufsicht@stadt.wuelfrath.de

Yvonne Müller (Raum 2.1.17)

Telefon: 02058 18-263
E-Mail:  bauaufsicht@stadt.wuelfrath.de

Kathrin Schultz (Raum 2.1.15)

Telefon: 02058 18-250
E-Mail: bauaufsicht@stadt.wuelfrath.de

Susanne Hoppenhaus (Raum 2.1.17)
  • Stellvertretende Amtsleitung
  • Baugenehmigungen und Freistellungen
  • Bauaufsicht und Bauberatung
  • Bauüberwachung
  • Brandschutz

Telefon: 02058 18-316
E-Mail: bauaufsicht@stadt.wuelfrath.de

Julia Kienow (Raum 2.1.14)

Telefon: 02058 18-394
E-Mail: bauaufsicht@stadt.wuelfrath.de

Iris Glöckner (Raum 2.1.15)
  • Bauakteneinsichten
  • Vorkaufrechtsbescheinigungen
  • Auskünfte, Eintragungen und Löschungsverfügungen von Baulasten

Telefon: 02058 18-273
E-Mail: bauaufsicht@stadt.wuelfrath.de