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Ihr Bauantrag

Das sollten Sie wissen, bevor Sie einen Bauantrag stellen:

  • Die Grundregel lautet: Wer ein Gebäude neu baut, ändert oder anders nutzen will, benötigt dafür in der Regel eine Baugenehmigung, soweit nicht nach anderen Vorschriften Genehmigungsfreiheit besteht. Rechtsgrundlage ist § 63 Abs. 1 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NW).

  • Einzelfragen können Sie vor der Antragstellung gerne mit uns klären (Kontaktdaten s. unten).
  • Über eine Bauvoranfrage lassen sich ebenfalls viele Fragen vor dem eigentlichen Baugenehmigungsverfahren klären.
  • Form und Inhalt eines Bauantrages sind gesetzlich vorgeschrieben.
  • Auch die Formulare sind landesweit einheitlich. Nur diese Formulare dürfen für genehmigungspflichtige Vorhaben verwendet werden. Sie finden sie zum Download im Abschnitt Formulare.
  • Die meisten Bauanträge müssen von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern (Architekten, Ingenieuren) bearbeitet und unterschrieben werden. Ausnahmen sind in § 67 Abs. 2 BauO NRW aufgeführt (z. B. Dachgauben, Terrassenüberdachungen, überdachte Fahrradstellplätze, Balkone und Altane bis zu einer bestimmten Größe). Wir beraten Sie gern zu Ihrem Vorhaben!
  • Ihren Bauantrag reichen Sie bei der Bauaufsicht ein --> Kontaktdaten.
  • Baugenehmigungen sind gebührenpflichtig.
  • Ausführliche Informationen finden Sie online im Bauportal des Landes NRW

Sprechzeiten der Bauaufsicht

Die Sprechzeiten der Bauaufsicht sind

  • dienstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung (Kontaktdaten s. hier)

Auch in Wülfrath ist es nun möglich, die Antragsformulare für Bauanträge digital zu übermitteln. Für den zentralen elektronischen Antragsprozess wird das Bauportal.NRW genutzt. Dort kann der Antrag über den  Antragsassistenten** gestellt werden, der Sie durch das Antragsverfahren führt. Voraussetzung für die digitale Antragstellung ist die Registrierung und Identifizierung beim Servicekonto.NRW bzw. bei der BundID.
 

Bitte beachten Sie, dass die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Wülfrath die Bauvorlagen für eine Übergangszeit weiter auch papierbasiert benötigt. Zu den Bauvorlagen gehören z. B. (je nach Antragsart):

  • Lageplan des Gebäudes

  • Ausschnitt aus der amtlichen Karte

  • Bauzeichnungen des Gebäudes

  • Baubeschreibungen

  • Nachweis für Brandschutz

  • Nachweis für Standsicherheit

Der Antragsassistent erläutert Ihnen, welche Bauvorlagen und welche weiteren Antragsinformationen Sie bei der Einreichung beifügen müssen.

Ihr Antrag gilt erst dann als eingegangen, wenn auch die Bauvorlagen der Bauaufsichtsbehörde vorliegen. Hinsichtlich der Anzahl der Ausfertigungen gelten die Vorgaben der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO).

Wenn Sie eine*n Architekt*in oder eine*n Bauingenieur*in mit der Durchführung Ihres Bauvorhabens beauftragt haben, sollte diese*r den Antrag über das Bauportal.NRW stellen. Soweit Sie nicht Bauherrin oder Bauherr sind, ist im Rahmen der Antragstellung eine Vollmacht der Bauherrschaft beizufügen.

 

** Hinweis: Noch sind nicht alle Vorhaben über das Bauportal zu beantragen; das Land NRW hat bis Anfang 2024 weitere Antragsassistenten angekündigt (z. B. Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung). 

Die Bauaufsichtsbehörde achtet darauf, dass die geltenden Vorschriften bei Bauvorhaben tatsächlich eingehalten werden. Von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen dürfen keine Gefahren für Leben, Gesundheit und Umwelt ausgehen. Gebäude dürfen nur an bestimmten Orten und nur so errichtet werden, wie dies nach gesetzlichen Bauvorschriften zulässig ist.
Die Bauaufsicht der Stadt Wülfrath ist als untere Bauaufsichtsbehörde verantwortlich für

  • die Durchführung von Baugenehmigungsverfahren und somit die Prüfung der Bauanträge und Durchführung von Beteiligungsverfahren
  • die Bauüberwachung
  • die Bauzustandsbesichtigungen
  • die wiederkehrenden Prüfungen bei Sonderbauten
  • die Durchsetzung von Ordnungsverfügungen
  • die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
  • sonstige Verfahren, für die die Bauordnung eine Zuständigkeit der unteren Bauaufsicht vorsieht.

Weitere Aufgaben sind u. a.

  • die Mitwirkung in anderen Genehmigungsverfahren als zu beteiligende Stelle
  • Aufbereitung von Informationen für kommunalpolitische Gremien
  • Mitwirkung im Rahmen von Petitionsverfahren.

Formulare & Vordrucke

Für die klassische papierbasierte Abwicklung der Verfahren der Landesbauordnung müssen verschiedene Formulare und Vordrucke ausgefüllt werden. Soweit eine Architektin oder ein Architekt bzw. eine Bauingenieurin oder ein Bauingenieur beauftragt wurde, geschieht die Bearbeitung meist durch diese.

Die Formulare und Vordrucke für Anträge, Anzeigen, Beschreibungen, Verzeichnisse und Berichte sowie ein Merkblatt wurden 2022 vom zuständigen Ministerium aktualisiert. Sie können sie hier herunterladen:

Anlage I/1 Baugenehmigungsverfahren

Anlage I/2 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Anlage I/2.1 Referentielle Baugenehmigung Bezugsgebäude

Anlage I/2.2 Nutzungsänderungsanzeige

Anlage I/3 Genehmigungsfreistellung

Anlage I/4 Werbeanlage

Anlage I/5 Grundstücksteilung

Anlage I/6 Beseitigung von Anlagen

Anlage 1/7 Baubeschreibung

Anlage I/8 Betriebsbeschreibung gewerbliche Anlage

Anlage I/9 Betriebsbeschreibung land- forstwirtsch. Anlage

Anlage I/10 Antrag auf Abweichung

Anlage I/11 Merkblatt zur gesetzlichen Gebäudeeinmessungspflicht

Beim Bauaufsichtsamt können unter den nachfolgenden Bedingungen archivierte Bauakten eingesehen und Kopien daraus ausgehändigt werden:

  • Bei berechtigtem Interesse werden Baulastenauskünfte erteilt.
  • Bauakteneinsichten werden nur Eigentümer*innen oder Personen mit einer Vollmacht der Eigentümer*innen gewährt.
  • Ausnahme: Gefahr in Verzug.

Die Akteneinsicht ist gebührenpflichtig. Je angefangene Viertelstunde wird eine Gebühr in Höhe von 11,30 Euro erhoben. Kopien und Plots (großformatige Ausdrucke) werden gesondert berechnet.

Gebühren

Die Höhe der Gebühren für

  • Vervielfältigungen und Auszüge
  • Lichtpausen und Plots

entnehmen Sie bitte der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wülfrath in der jeweils gültigen Fassung.

Terminvereinbarung

Bitte vereinbaren Sie mit uns für Ihre Bauakteneinsicht einen Termin. So können Sie längere Wartezeiten oder Vertagungen vermeiden.

In der Bauaufsicht sind tätig:

Michael Kumpf (Raum 2.1.16)

Amtsleitung untere Bauaufsichtsbehörde und untere Denkmalschutzbehörde

Tel.: 02058 18 327
E-Mail: bauaufsicht@stadt.wuelfrath.de

Maike Kampen (Raum 2.1.14)

Tel.: 02058 18 358

E-Mail: bauaufsicht@stadt.wuelfrath.de

Yvonne Müller (Raum 2.1.17)

Tel.: 02058 18 263
E-Mail:  bauaufsicht@stadt.wuelfrath.de

Kathrin Schultz (Raum 2.1.15)

Tel.: 02058 18 250
E-Mail: bauaufsicht@stadt.wuelfrath.de

Susanne Hoppenhaus (Raum 2.1.17)
  • Stellvertretende Amtsleitung
  • Baugenehmigungen und Freistellungen
  • Bauaufsicht und Bauberatung
  • Bauüberwachung
  • Brandschutz

Tel.: 02058 18 316
E-Mail: bauaufsicht@stadt.wuelfrath.de

Julia Kienow (Raum 2.1.14)

Tel.: 02058 18 394
E-Mail: bauaufsicht@stadt.wuelfrath.de

Iris Glöckner (Raum 2.1.15)
  • Bauakteneinsichten
  • Vorkaufrechtsbescheinigungen
  • Auskünfte, Eintragungen und Löschungsverfügungen von Baulasten

Tel.: 02058 18 273
E-Mail: bauaufsicht@stadt.wuelfrath.de