- Kleinkläranlagen - Kleinkläranlagen richtig nutzen
- Feuchttücher - Was bei feuchtem Toilettenpapier zu beachten ist
- Private Abwasserleitungen - Prüfung, Sanierung, Planung: Informationen und Hinweise für Grundstückseigentümer*innen
- Toiletten - Was in die Toilette darf und was nicht
Stadtentwässerung
Aufgabe der Stadtentwässerung
Die Hauptaufgabe der Stadtentwässerung besteht darin, die Schmutz- und Regenwässer von den angeschlossenen Grundstücken zu sammeln und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zu transportieren, zu behandeln oder einzuleiten. Der Bau und Betrieb sowie die Unterhaltung der Kanäle ist der wesentliche Schwerpunkt unserer Arbeit.
Das Wülfrather Kanalnetz besteht aus insgesamt ca. 94 km Kanalleitung, davon
- 69 km Mischwasserleitungen
- 10 km Schmutzwasserleitungen
- 15 km Regenwasserleitungen
und zahlreichen Abwasseranlagen im Stadtgebiet.
Zum Kanalnetz gehören
- Kanalleitungen
- Schachtbauwerke
- Regenrückhaltebecken
- Regenüberläufe
- Pumpwerke
- Regenüberlaufbecken.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Tiefbauamtes zur Verfügung.
Satzungen
Private Kleinkläranlagen
Für Genehmigungen privater Kleinkläranlagen ist die UWB (Untere Wasserbehörde) des Kreises Mettmann zuständig:
www.kreis-mettmann.de/Weitere-Themen/Umwelt-Natur/Wasserwirtschaft/Kleinkläranlagen
- Leitfaden Starkregen - Objektschutz und bauliche Vorsorge
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- Hochwasser - Vorsorge, Verhalten, Abwehr