Bäume spielen im Hinblick auf den Klimawandel und den Naturschutz eine wichtige Rolle. Um Bäume in Wülfrath gezielt vor Fällungen oder Schädigungen zu schützen, hat die Stadt Wülfrath bereits 1990 eine Baumschutzsatzung eingeführt. Zuletzt aktualisiert wurde sie am 15.12.2020.
Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von 80 und mehr Zentimetern. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend. Gemessen wird der Umfang in einer Höhe von ca. 1 Meter über dem Erdboden.
Durch § 3 der Satzung ist es verboten den Baum zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder seinen Aufbau wesentlich zu verändern. Das heißt, auch größere Rückschnitte der Krone sind genehmigungspflichtig. Des Weiteren ist eine Störung des Wurzelbereichs unter der Baumkrone untersagt.
Eine Ausnahme von den Verboten kann erteilt werden, wenn:
- der Eigentümer oder ein sonstiger Berechtigter aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder auf Grund eines rechtskräftigen Urteiles verpflichtet ist, die Bäume zu entfernen oder zu verändern;
- eine nach den baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann;
- von dem Baum Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen und die Gefahren nicht auf andere Weise und mit zumutbarem Aufwand zu beheben sind;
- der Baum krank ist und die Erhaltung unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses daran mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist;
- die Beseitigung des Baumes aus überwiegenden, auf andere Weise nicht zu verwirklichenden öffentlichen Interessen dringend erforderlich ist;
- die Bäume die Einwirkung von Licht und Sonne auf Fenster unzumutbar beeinträchtigen.
Wollen Sie einen Baum fällen oder stark verändern lassen, beantragen Sie dies bitte mit dem entsprechenden Baumentfernungsantrag/Baumveränderungsantrag.
Sie können auch das entsprechende Online-Formular nutzen, wenn Sie beim Serviceportal.NRW oder der BundID angemeldet sind.