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Denkmalschutz und Denkmalpflege

Die untere Denkmalbehörde berät und informiert Sie

  • bei allen Fragen rund um die Themen Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Denkmaleigentümer*innen zum Umgang mit ihrem Denkmal
  • bei der finanziellen Unterstützung, z. B. durch Fördermittel.

Alle eingetragenen Wülfrather Denkmale sind in der Denkmalliste aufgelistet.

Informationen zu unseren Dienstleistungen und die Antragsformulare finden Sie in unserem Serviceportal.

 

„Stadtpauschale“ für den Denkmalschutz

Fördermittel für kleinere Maßnahmen || Anträge bis 30.09.2025 stellen

Die Stadt Wülfrath stellt ab sofort wieder finanzielle Mittel zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen zur Verfügung. Insgesamt stehen 10.000 Euro für das Jahr 2025 in der Stadtpauschale bereit. 5.000 Euro steuert das Land auf Antrag der Stadt bei, 5.000 Euro kommen aus städtischen Eigenmitteln.

Wofür?

Die Fördermittel aus der Stadtpauschale werden für kleinere private Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten an Baudenkmälern sowie an Gebäuden im Denkmalbereich vergeben. Sie können für eine Vielzahl von Maßnahmen verwendet werden: Streichen von Fenstern und Fassaden, Reparaturen an Schieferfassaden und Dächern, Instandsetzung von Haustüren und Schaufenstern. Förderfähig sind die denkmalbedingten Aufwendungen. Besonders unterstützt wird die Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes von Gebäuden. Bei Gebäuden, die selbst kein Baudenkmal sind, aber im Denkmalbereich stehen, wird nur die äußere Erscheinung gefördert.

Wie viel?

Private Eigentümer können bis zu 50 % der denkmalbedingten Ausgaben gefördert bekommen, bei Kirchen oder Religionsgemeinschaften sind es maximal 30 %. Auch Eigenleistungen können förderfähig sein. Der Mindestzuschuss beträgt 200 Euro. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Wichtig:

  • Für die Maßnahmen muss eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz erteilt sein. Falls diese noch nicht vorliegt, kann - um Zeit zu sparen - mit dem Erlaubnisantrag gleichzeitig der Antrag auf Förderung gestellt werden.
  • Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

Wie?

Die Anträge auf Förderung können formlos bis zum 30.09.2025 gestellt werden. Neben einer detaillierten Maßnahmenbeschreibung soll jeder Antrag aussagekräftige Planunterlagen, Fotos und eine Kostenschätzung enthalten. Sie können auch gern diese Vorlage ausfüllen.

Bis wann?

Der Antrag muss bis zum 30.09.2025 gestellt werden. Wird dem Förderantrag entsprochen, werden die Fördergelder nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt. Die Maßnahme ist vom Datum der Bekanntgabe des Bescheides bis zum 30.11.2025 durchzuführen. Abschluss und denkmalgerechte Ausführung der Maßnahme sind bis zum 30.11.2025 nachzuweisen.

An wen?

Der Antrag mitsamt Anlagen wie auch der Nachweis über die Ausführung können an Julia Kienow gesendet werden:

Frau Kienow steht auch für Fragen bereit: Unter der angegebenen E-Mail-Adresse, telefonisch unter 02058/18-394 oder persönlich dienstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung.

Formulare und weitere Informationen

 

Die Verluste unzähliger kulturgeschichtlicher Werte unseres Landes durch die ungeheuren Veränderungen in Stadt und Land haben den Ruf nach Schutz und Pflege der zahlreich noch vorhandenen Zeugnisse unserer Vergangenheit laut werden lassen.
Zu viele Kräfte wirken beim ständigen Prozess ihrer Zerstörung zusammen: die natürliche Alterung und eine aggressive Umweltbelastung, der moderne Massenverkehr, die Umgestaltung unserer Dörfer und Städte, die Industrialisierung des Bauens, neue Materialien, Gewinnstreben, aber auch Gedankenlosigkeit.
Auch Wülfrath hat durch diese Vorgänge viel von seiner historischen Bebauung eingebüßt. Trotzdem ist immer noch vieles aus seiner Geschichte erhalten, was zu pflegen und zu bewahren ist.
Das hat letztendlich dazu geführt, dass Kulturdenkmäler besonderer Qualität und Wichtigkeit einem besonderem Schutz durch die Regelungen des Nordrhein-Westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) unterstellt sind.

Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in erster Linie kommunale Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde, diese ist insbesondere Ansprechpartner bei:

  • Anfragen zur Denkmalliste nach § 23 DSchG (Denkmalschutzgesetz NRW)
  • Beantragung von Unterschutzstellungen nach § 5 und § 10 DSchG
  • Anträge zur Ausstellung von Erlaubnissen nach § 9, § 13, § 15, §20 DSchG
  • Anträge auf  Zuschüsse zu  Mehraufwendungen an Denkmälern nach § 35 DSchG
  • Anträge auf Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke nach § 36 DSchG
  • Fachliche Beratung zur Sanierung und Restaurierung von Denkmälern

Die im Einzelnen gegebenenfalls benötigten Unterlagen erfragen Sie bitte vorab. Weitere Informationen zu den Anträgen finden Sie in Kürze auch in unserem Serviceportal "Bürgerservice".

In Denkmalschutz und Denkmalpflege sind tätig:

Michael Kumpf (Raum 2.1.16)
  • Amtsleitung Untere Denkmalbehörde
  • Denkmalschutz
  • Denkmalpflege

Tel.: 02058 18 327
E-Mail: m.kumpf@stadt.wuelfrath.de

Julia Kienow (Raum 2.1.14)
  • Denkmalschutz
  • Denkmalpflege

Tel.: 02058 18 394
E-Mail: j.kienow@stadt.wuelfrath.de 

Bau- und Bodendenkmäler in Wülfrath

In Wülfrath gibt es rund 100 eingetragene Bau- und Bodendenkmäler, die unter Schutz stehen.

In der folgenden Übersicht finden Sie alle Namen der eingetragenen Denkmäler, der Denkmalbereiche und sonstiger Objekte. Ein Klick auf ein Denkmal führt Sie zur entsprechenden Seite beim Portal des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) KuLaDig mit vielen Informationen zum angeklickten Denkmal.

 

Was ist ein Baudenkmal?

Nach der gesetzlichen Definition handelt es sich hier um Gebäude, Gebäudegruppen oder Teile von Gebäuden, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für deren Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.

Was ist ein Bodendenkmal?

Bodendenkmäler sind Zeugnisse aus früheren Zeiten, die bis heute im Boden überdauert haben. Damit setzen sie sich gegen die Baudenkmäler ab, die über der Erde sichtbar sind. Beide Bereiche - die Bau- und die Bodendenkmäler - sind Gegenstände des Denkmalschutzes und können ineinander verwoben sein wie z.B. die noch heute aufrecht stehenden Mauern einer Burg und ihre im Boden verborgenen Reste der Vorgängerbauten.

www.mhkbd.nrw
Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
u.a. Broschüren zum Thema Steuertipps für Denkmaleigentümer

www.brd.nrw.de
Bezirksregierung Düsseldorf
Informationen zum Denkmalschutz und Abwicklung der Denkmalförderprogramme des Landes Nordrhein- Westfalen

www.lvr.de
Landschaftsverband Rheinland
Auf dieser Homepage gelangt man zum Rheinischen Amt für Denkmalpflege, dem im Rheinland mit zuständigen Fachamt.

www.kuladig.de
Eingetragene Denkmäler in Wülfrath im Portrait (bei "wo" Wülfrath eingeben).

www.vdl-denkmalpflege.de/
Vereinigung der Landesdenkmalpfleger
Die Homepage bietet Informationen zu den Landesdenkmalämter, zu bundesweiten Veranstaltungen, zu Publikationen sowie weiterführende Links.

www.dnk.de/
Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz: Denkmalschutz und Denkmalpflege leisten einen grundlegenden Beitrag zur Bewahrung der kulturellen Vielfalt, zu Toleranz gegenüber anderen Kulturen und zum Bekenntnis zu einem gemeinsamen kulturellen Erbe in Europa. Sie schaffen Heimat und geben Antwort auf den Wunsch nach Lebensqualität und Unverwechselbarkeit. Ein Forum für diese kulturelle Kernaufgabe in Deutschland ist das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz, das auch regelmäßig den bundesweit beachteten „Deutschen Preis für Denkmalschutz“ verleiht.

www.denkmalschutz.de
Die 1985 gegründete Stiftung Denkmalschutz ist eine private Stiftung, die sich für den Erhalt des bedrohten Kulturerbes einsetzt. Mehr als 100.000 Förderer vertrauen der Stiftung inzwischen ihre Spende an. Ziel der Stiftung ist es, schnell da zu helfen, wo bedeutende Kulturdenkmäler vom Verfall bedroht sind. Mit der Zeitschrift MONUMENTE , der bundesweiten Koordination des "Tags des offenen Denkmals" und anderen Aktivitäten erfüllt die Stiftung ihren Auftrag, den Gedanken des Denkmalschutzes in weite Kreise der Bevölkerung zu tragen.

www.rheinischer-verein.de
Seit über 100 Jahren setzt sich der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz für die Belange der Denkmal- und Landschaftspflege ein. Das Tätigkeitsgebiet umfasst in Nordrhein-Westfalen den Landesteil Nordrhein, das Land Rheinland- Pfalz, das Saarland sowie in Hessen den Landesteil Nassau. Überall im Vereinsgebiet gibt es auf Landes-, Bezirks- und Kreisebene Beiräte als Partner der Landschafts- bzw. Landespflege und der Denkmalbehörden.