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Informationen zu den Leistungen „Bildung und Teilhabe“

Das Bildungs-und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen. Ziel ist, Chancengleichheit bei der Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft zu schaffen. Dabei steht insbesondere eine positive Persönlichkeitsentwicklung im Vordergrund.

    Wer hat Anspruch auf diese Leistungen?

    • SGB II - Kunden (ALG II-Empfänger)
    • SGB XII - Kunden (u.a. Hilfe zum Lebensunterhalt)
    • Wohngeldberechtigte
    • Kinderzuschlagsempfänger nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
    • Asylbewerber

    Welche Leistungen gibt es?

    Leistungen auf einem Blick

    Ausflüge und mehrtägige Fahrten der Schule, des Kindergartens oder der Kindertagespflege

    • Tatsächlich anfallende Kosten
    • Untrennbar mit der Fahrt verbundene Nebenkosten (z.B. Leihgebühr für Skiausrüstung, Eintrittsgelder zu kulturellem Programm)
    • keine Erstattung von Taschengeld und Proviant

    Schulbedarf

    • Max. 185,00 € pro Schuljahr (130,00 € zum 01.08. und 65,00 € zum 01.02.)
    • Anspruchsberechtigung zum jeweiligen Stichtag muss vorhanden sein

    Schülerbeförderung

    • Übernahme Eigenanteil des SchokoTickets (erstes fahrberechtigtes Kind pro Monat 12,00 €; zweites fahrberechtigtes Kind pro Monat 6,00 €)

    Lernförderung

    • Unabhängig von bestehender Versetzungsgefährdung
    •  Nur wenn Schule keine entsprechenden Angebote zusätzlich zum Unterricht anbietet
    • Muss von anerkannten Lernförderern im Rahmen von Bildung und Teilhabe durchgeführt werden (z.B. Schüler mit der Note „gut“ oder „sehr gut“ im jeweiligen Fach, Studierende aus entsprechenden Fachbereichen, anerkannte Träger zur Weiterbildung etc.)

    gemeinschaftliches Mittagessen an Schulen, Kindergärten oder in Kindertagespflege

    • bei Teilnahme werden alle anfallenden Kosten übernommen

    kulturelle und sportliche Aktivitäten

    • maximal 15 € pro Monat, sofern tatsächliche Aufwendungen entstehen bzw. maximal 180,00 € pro Kalenderjahr
    • z.B. Mitgliedsbeiträge im Sportverein oder in der Musikschule, Ferienfreizeiten etc.
    • Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag

    Wichtig: Bei entsprechendem Bedarf und Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen können Sie auf mehrere Leistungen zur Bildung und Teilhabe zurückgreifen.

    Folgende Stellen nehmen Ihre Anträge entgegen:

    Jobcenter (zuständig für SGB II-Kunden)

    Sozialamt (SGB XII, Asylbewerber, Wohngeldempfänger, Kinderzuschlagsempfänger)

    Jobcenter ME aktiv

    Geschäftsstelle Velbert
    Heiligenhauser Str. 6
    42549 Velbert

    Servicecenter: 02104 141630
    E-Mail: jobcenter-me-aktiv.but@jobcenter-ge.de
    Öffnungszeiten:
    Mo, Di, Do, Fr: 08.30 bis 11.30 Uhr
    Do nachmittags: 14.00 bis 16.30 Uhr

    und nach Vereinbarung.

    Sozialamt

    Stadt Wülfrath
    Am Rathaus 1
    42489 Wülfrath

    Ansprechperson: Ilona Heydemann
    Tel.: 02058 18 365
    E-Mail: sozialamt@stadt.wuelfrath.de
    Sprechzeiten:
    Mo: 09.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 13.30 bis 17.00 Uhr

    und nach Vereinbarung.

    Nähere Informationen zur Bildung und Teilhabe finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: bildungspaket.bmas.de

    Antragsformular Bildung und Teilhabe

    Bescheinigungen A 1 - A 6: