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Restmüll

Was gehört zum Restmüll?

In die Restmülltonnen gehören ausschließlich Abfälle, die nicht wiederverwertet werden können, wie zum Beispiel

  • gekochte Speiseabfälle
  • Reste vom Grillen
  • Brot, das schimmlig wurde
  • Straßenkehricht
  • Frittier- und Bratfett
  • Asche
  • Hygienepapiere (z.B. Kosmetiktücher, Slipeinlagen, gebrauchte Pflaster, Taschentücher)
  • Wegwerfwindeln
  • Tapetenreste
  • Spültücher und -schwämme
  • Zigarettenkippen
  • Staubsaugerbeutel
  • Kohlepapier
  • Videokassetten

Säcke für den Mehrbedarf

Wenn Ihre Restmülltonne einmal nicht ausreicht, können Sie für den Mehrbedarf (z. B. Partyabfall, Renovierungsabfall) Restmüllsäcke nachkaufen (3,50 Euro je Stück, erhältlich im Rathaus/Bürgerbüro). Auch der Kiosk Am Diek verkauft Restmüllsäcke. Diese Säcke stellen Sie bitte neben Ihrer Tonne zur Abfuhr bereit.

Es sind jedoch nur die städtischen Säcke mit der entsprechenden Aufschrift "Restmüllsack" gültig. Handelsübliche Säcke und Plastiktüten gefüllt mit Hausmüll werden nicht mitgenommen.

Wichtiger Hinweis zum richtigen Herausstellen der Restmülltonnen:

Die Restmülltonnen/ Restmüllcontainer und Mehrbedarfssäcke (bitte nicht schwerer als 20 kg!) müssen am Abfuhrtag spätestens bis 6.00 Uhr morgens zur Abholung bzw. Leerung am Straßenrand oder dem von der Abfallberatung festgelegten Abholort bereitgestellt werden. Dies betrifft insbesondere auch Container, die nicht unmittelbar am festgelegten Abholort aufgestellt sind. Container, die in Containerboxen eingehaust sind, sollen bitte aus den Boxen herausgezogen und am Straßenrand/ festgelegten Abholort zur Leerung bereitgestellt werden.

Vollservice kann beauftragt werden

Ist es Ihnen das aus irgendeinem Grund nicht möglich, die Behälter am Abfuhrtag selbst am Straßenrand bereitzustellen, können Sie beim Entsorgungsunternehmen gegen Entgelt einen Vollservice bestellen. Setzen Sie sich dazu bitte direkt mit der Firma AWISTA GmbH in Verbindung: Tel. 0211 – 830 99 150. Das Gleiche gilt auch, wenn Sie Schlösser für Ihre Abfallbehälter benötigen. Es steht Ihnen natürlich frei, auch ein anderes Unternehmen (z. B. Hausmeisterservice) für die Mülltonnenbereitstellung zu beauftragen.

Die richtige Behältergröße

Folgende Restmülltonnen und Mehrbedarfssäcke werden angeboten:

  • 40, 60, 80, 120 L, 240 L Restmülltonnen sowie 770 L und 1.100 L Restmüllcontainer mit 14-täglicher Leerung
  • 770 und 1.100 L Restmüllcontainer mit wöchentlicher Leerung.

Beim Restmüll ist ein Mindestbehältervolumen von 10 Litern pro Person und Woche nach Abfallsatzung festgesetzt. Die Zuteilung des Gefäßvolumens bei dem Restmüllgefäß erfolgt auf der Grundlage dieses festgesetzten Mindest-Restmüll-Volumens.

Das bedeutet zum Beispiel bei einem 4-Personen-Haushalt eine 80 l-Tonne mit 14-täglicher Leerung.

Maße der Restmülltonnen

40, 60 und 80 Liter Tonnen: Breite 45 cm, Tiefe 53 cm, Höhe 98 cm
120 Liter Tonnen: Breite 51 cm, Tiefe 56 cm, Höhe 1 m
240 Liter Tonnen: Breite 58 cm, Tiefe 74 cm, Höhe 1,1 m.

Abfuhrtermine der Restmülltonnen/Restmüllsäcke finden Sie im Abfallkalender.

An- Ab- oder Ummeldung von Restmülltonnen (hier klicken)

Das in unserem Serviceportal hinterlegte Bestellformular können Sie sowohl für Neuanmeldungen, Um- oder Abmeldungen verwenden. Der Abfallberatung muss immer ein schriftlicher Antrag vorliegen. Dieser ist dann auch die Grundlage für den Steuerbescheid.

Änderungen der Behältergrößen sind in jedem Monat möglich. Die bis zum ersten 01. eines Monats beantragte Änderung wird zum 01. des Folgemonats wirksam.

Verändert sich die Zahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen, ist in gleicher Weise eine Änderung der Ausstattung monatlich möglich.