Geförderter Breitbandausbau in Wülfrath
Die Digitalisierung der Gesellschaft ist in vollem Gange
Neue Technologien und Dienstleistungen durchdringen nahezu jeden Bereich des Alltags.
Privathaushalte, Institutionen und Wirtschaftsunternehmen erleben durch die fortschreitende Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie neue Chancen des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit. Aus diesem Grund ist eine leistungsstarke Breitbandinfrastruktur unerlässlich.
Damit der Breitbandausbau auch dort realisiert werden kann, wo der privatwirtschaftliche Ausbau nicht umgesetzt wird bzw. erschwerte Bedingungen bestehen, unterstützt die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze. Zielsetzung des Bundes und der Länder ist es in den bisher nur unzureichend erschlossenen Gebieten Anreize für den privatwirtschaftlichen Infrastrukturausbau durch Telekommunikationsunternehmen zu setzen.
Während in den dicht bebauten Stadtgebieten oftmals schon eine vergleichsweise gute Breitbandinfrastruktur über die unterschiedlichsten Netzbetreiber realisiert wurde, gibt es aber gerade in den weniger stark verdichteten Ortsteilen und in den Stadtrandlagen oftmals noch „weiße Flecken“ hinsichtlich der erzielten Bandbreiten und der Netzabdeckung.
Auch die Stadt Wülfrath hat die Initiative ergriffen und Fördermittel für die „weißen Flecken“ und den Breitbandausbau der Gewerbegebiete beantragt. Nach umfangreichen Vorarbeiten und Untersuchungen konnten schließlich im Jahr 2020 die entsprechenden Förderanträge bei Bund und Land gestellt werden. Ferner wurden Vergabeverfahren zur Auswahl der mit dem Netzausbau zu beauftragenden Telekommunikationsunternehmen zum Abschluss gebracht.
Das geförderte Breitbandnetz in Wülfrath wird gemäß NGA-Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland als sog. „offenes Netz“ (Open Access) errichtet. Somit wird auch anderen Internetanbietern (Providern) der Netzzugang gewährt und Dritte können ebenfalls entsprechende Endkundendienste anbieten. Ein Providerzwang oder auch eine allgemeine Anschlusspflicht der förderfähigen Adressen im Stadtgebiet besteht nicht.
Weiterführende Links:
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen:
Bezirksregierung Düsseldorf:
Im Rahmen der Ausschreibungen für die Breitbandförderung der „weißen Flecken“ (Hausanschlüsse mit weniger als 30 Mbit/s Bandbreite) hat sich die MUENET GmbH & Co. KG aus Coesfeld durchgesetzt. Im Mai bzw. Juni 2022 wurden schließlich die Fördermittel durch den Bund und auch durch das Land NRW bewilligt, so dass daraufhin auch der Kooperationsvertrag mit dem Telekommunikationsunternehmen geschlossen werden konnte.
Im Interesse einer Beschleunigung des Ausbauvorhabens konnte jedoch bereits im Vorfeld des Vertragsschlusses mit dem Fördermittelgeber ein vorzeitiger Baubeginn abgestimmt werden. Bereits im Oktober 2021 startete daher das Unternehmen MUENET GmbH mit ihrer Nachfragebündelung und dem Trassenbau.
Spätestens im Januar 2023 sollen alle Arbeiten an der zukunftssicheren Breitbandinfrastruktur abgeschlossen werden und das Netz in Betrieb genommen werden. Der Netzausbau durch die MUENET GmbH & Co. KG umfasst rund 45 km Glasfaserleitungen und kann insgesamt 196 Anschlussadressen berücksichtigen, sofern die Anschlussnehmer einen Hausanschluss wünschen.
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Die geförderte Netzinfrastruktur wird gemäß NGA-Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland als sog. „offenes Netz“ (Open Access) errichtet. Somit wird auch anderen Internetanbietern (Providern) der Netzzugang gewährt und Dritte können ebenfalls entsprechende Endkundendienste anbieten. Ein Providerzwang oder auch eine allgemeine Anschlusspflicht der förderfähigen Adressen besteht nicht. Die Förderung des Breitbandausbaus in den „weißen Flecken“ beläuft sich auf rund 4,9 Millionen Euro und wird jeweils zur Hälfte von Bund und Land getragen. Da sich die Kommune in der Haushaltssicherung befindet übernimmt das Land NRW den städtischen Eigenanteil in Höhe von 10 %.
Sie haben Rückfragen zum geplanten Ausbauvorhaben?
MUENET GmbH & Co. KG
Rekener Straße 7
48653 Coesfeld
Hotline: 02566 / 269296
E-Mail: info@muenet.net
Weitere Informationen zum Ausbau
Neben der „Weißen-Flecken-Förderung“, welche vornehmlich die unterversorgten Privathaushalte in den Blick nimmt, sieht die Stadt Wülfrath allerdings auch die Notwendigkeit die Teilnehmeranschlüsse in den Gewerbe- und Industriegebieten Wülfraths mit einer zukunftssicheren Breitbandinfrastruktur (d.h. mind. 1 Gigabit/s symmetrisch) auszustatten.
Aus diesem Grund wurden parallel zum Infrastrukturantrag (s.o.) auch bereits in 2020 Fördermittel im Rahmen des „Sonderaufrufs Gewerbegebiete“ bei Bund und Land beantragt. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens konnte sich zwischenzeitlich die epcan GmbH aus Vreden durchsetzen. Die Fördermitel wurden dann schließlich im Mai 2022 sowohl vom Bund als auch vom Land NRW bewilligt.
Die anschließende Unterzeichnung des sog. Zuwendungsvertrages, als formelle Beauftragung der epcan GmbH zum Breitbandnetzausbau im Rahmen der Förderungen erfolgte im September 2022. Damit starten nun auch die konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte für den Netzausbau in den Gewerbegebieten Wülfraths. Der Baubeginn ist für November 2022 vorgesehen und die Fertigstellung des Glasfasernetzes soll im Sommer 2023 erfolgen.
Der Netzausbau in den Gewerbe- und Industriegebieten umfasst rund 50 km Trassenbau und betrifft insgesamt 243 Adresspunkte.
Vorabinformation an die geförderten Adressen in den Gewerbegebieten
Die geförderte Netzinfrastruktur wird gemäß NGA-Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland als sog. „offenes Netz“ (Open Access) errichtet. Somit wird auch anderen Internetanbietern (Providern) der Netzzugang gewährt und Dritte können ebenfalls entsprechende Endkundendienste anbieten. Ein Providerzwang oder auch eine allgemeine Anschlusspflicht der förderfähigen Adressen besteht nicht.
Die Förderung des Breitbandausbaus in den Gewerbe- und Industriegebieten beläuft sich auf rund 1,6 Millionen Euro und wird jeweils zur Hälfte von Bund und Land getragen. Da sich die Kommune in der Haushaltssicherung befindet übernimmt das Land NRW den städtischen Eigenanteil in Höhe von 10 %.

epcan GmbH
Stadtlohner Str. 6
48691 Vreden
Alina Wenning
Tel.: 02564 / 9899660
E-Mail: vertrieb@epcan.de
Weitere Informationen zum Ausbau
Die Fördergeber im Überblick:



