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Geförderter Breitbandausbau in Wülfrath

Die Digitalisierung der Gesellschaft ist in vollem Gange

Neue Technologien und Dienstleistungen durchdringen nahezu jeden Bereich des Alltags.

Privathaushalte, Institutionen und Wirtschaftsunternehmen erleben durch die fortschreitende Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie neue Chancen des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit. Aus diesem Grund ist eine leistungsstarke Breitbandinfrastruktur unerlässlich.

Damit der Breitbandausbau auch dort realisiert werden kann, wo der privatwirtschaftliche Ausbau nicht umgesetzt wird bzw. erschwerte Bedingungen bestehen, unterstützt die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze. Zielsetzung des Bundes und der Länder ist es in den bisher nur unzureichend erschlossenen Gebieten Anreize für den privatwirtschaftlichen Infrastrukturausbau durch Telekommunikationsunternehmen zu setzen.

Während in den dicht bebauten Stadtgebieten oftmals schon eine vergleichsweise gute Breitbandinfrastruktur über die unterschiedlichsten Netzbetreiber realisiert wurde, gibt es aber gerade in den weniger stark verdichteten Ortsteilen und in den Stadtrandlagen oftmals noch „weiße Flecken“ hinsichtlich der erzielten Bandbreiten und der Netzabdeckung.

Auch die Stadt Wülfrath hat die Initiative ergriffen und Fördermittel für die „weißen Flecken“ und den Breitbandausbau der Gewerbegebiete beantragt. Nach umfangreichen Vorarbeiten und Untersuchungen konnten schließlich im Jahr 2020 die entsprechenden Förderanträge bei Bund und Land gestellt werden. Ferner wurden Vergabeverfahren zur Auswahl der mit dem Netzausbau zu beauftragenden Telekommunikationsunternehmen zum Abschluss gebracht.

Das geförderte Breitbandnetz in Wülfrath wird gemäß NGA-Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland als sog. „offenes Netz“ (Open Access) errichtet. Somit wird auch anderen Internetanbietern (Providern) der Netzzugang gewährt und Dritte können ebenfalls entsprechende Endkundendienste anbieten. Ein Providerzwang oder auch eine allgemeine Anschlusspflicht der förderfähigen Adressen im Stadtgebiet besteht nicht.

Weiterführende Links:

Bundesministeriums für Digitales und Verkehr:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen:

Bezirksregierung Düsseldorf:

Projektträger atene KOM GmbH:

 

Infrastrukturantrag ("Weiße-Flecken-Förderung")

Hintergrund

Im Rahmen der Ausschreibungen für die Breitbandförderung der „weißen Flecken“ (Hausanschlüsse mit weniger als 30 Mbit/s Bandbreite) hat sich die MUENET GmbH & Co. KG aus Coesfeld durchgesetzt. Im Mai bzw. Juni 2022 wurden schließlich die Fördermittel durch den Bund und auch durch das Land NRW bewilligt, so dass daraufhin auch der Kooperationsvertrag mit dem Telekommunikationsunternehmen geschlossen werden konnte.

Im Interesse einer Beschleunigung des Ausbauvorhabens konnte jedoch bereits im Vorfeld des Vertragsschlusses mit dem Fördermittelgeber ein vorzeitiger Baubeginn abgestimmt werden. Bereits im Oktober 2021 startete daher das Unternehmen MUENET GmbH mit ihrer Nachfragebündelung und dem Trassenbau.

Die geförderte Netzinfrastruktur wird gemäß NGA-Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland als sog. „offenes Netz“ (Open Access) errichtet. Somit wird auch anderen Internetanbietern (Providern) der Netzzugang gewährt und Dritte können ebenfalls entsprechende Endkundendienste anbieten. Ein Providerzwang oder auch eine allgemeine Anschlusspflicht der förderfähigen Adressen besteht nicht. Die Förderung des Breitbandausbaus in den „weißen Flecken“ beläuft sich auf rund 4,9 Millionen Euro und wird jeweils zur Hälfte von Bund und Land getragen. Da sich die Kommune in der Haushaltssicherung befindet übernimmt das Land NRW den städtischen Eigenanteil in Höhe von 10 %.

Aktuelles (Stand: 07/2023)

Der Ausbau der zukunftssicheren Breitbandinfrastruktur in den unterversorgten Gebieten der Stadt Wülfrath ist abgeschlossen!

Am 31.01.2023 konnte das beauftragte Telekommunikationsunternehmen MUENET GmbH & Co. KG die Fertigstellung und die Inbetriebnahme des neuen Breitbandnetzes verkünden. Dank der Unterstützung von Bund und Land NRW konnten 196 Adresspunkte, die bislang mit weniger als 30 MBit/s Bandbreite versorgt waren, an ein hochleistungsfähiges Glasfasernetz angebunden werden. Hierzu wurden rund 44 km Tiefbauarbeiten im Stadtgebiet ausgeführt und rund 87 km Leerrohre mit insgesamt 190 km Glasfaserleitungen verlegt.

Sie haben Rückfragen zum Ausbauvorhaben im Infrastrukturantrag?

Kontakt

MUENET GmbH & Co. KG
Rekener Straße 7
48653 Coesfeld

Hotline: 02566 269296
E-Mail: info@muenet.net

Weitere Informationen zum Breitbandausbau (Infrastruktrantrag)

Sonderaufruf Gewerbegebiete

Hintergrund

Neben der „Weißen-Flecken-Förderung“, welche vornehmlich die unterversorgten Privathaushalte in den Blick nimmt, sieht die Stadt Wülfrath allerdings auch die Notwendigkeit die Teilnehmeranschlüsse in den Gewerbe- und Industriegebieten Wülfraths mit einer zukunftssicheren Breitbandinfrastruktur (d.h. mind. 1 Gigabit/s symmetrisch) auszustatten.

Aus diesem Grund wurden parallel zum Infrastrukturantrag (s.o.) auch bereits in 2020 Fördermittel im Rahmen des „Sonderaufrufs Gewerbegebiete“ bei Bund und Land beantragt. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens konnte sich zwischenzeitlich die epcan GmbH aus Vreden durchsetzen. Die Fördermittel wurden dann schließlich im Mai 2022 sowohl vom Bund als auch vom Land NRW bewilligt.

Die anschließende Unterzeichnung des sog. Zuwendungsvertrages, als formelle Beauftragung der epcan GmbH zum Breitbandnetzausbau im Rahmen der Förderungen erfolgte im September 2022. Damit wurde der Weg für die konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte für den Netzausbau in den Gewerbegebieten Wülfraths frei.

Die geförderte Netzinfrastruktur wird gemäß NGA-Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland als sog. „offenes Netz“ (Open Access) errichtet. Somit wird auch anderen Internetanbietern (Providern) der Netzzugang gewährt und Dritte können ebenfalls entsprechende Endkundendienste anbieten. Ein Providerzwang oder auch eine allgemeine Anschlusspflicht der förderfähigen Adressen besteht nicht.

Die Förderung des Breitbandausbaus in den Gewerbe- und Industriegebieten beläuft sich auf rund 1,6 Millionen Euro und wird jeweils zur Hälfte von Bund und Land getragen. Da sich die Kommune in der Haushaltssicherung befindet übernimmt das Land NRW den städtischen Eigenanteil in Höhe von 10 %.

Aktuelles (Stand: 07/2023)

Am 30.01.2023 war es endlich soweit und mit dem symbolischen Spatenstich wurden die Arbeiten zum Bau des hochleistungsfähigen Breitbandnetzes in den Wülfrather Gewerbegebieten gestartet. Das durch die epcan GmbH zu errichtende Glasfasernetz in den Gewerbe- und Industriegebieten umfasst rund 50 km Trassenbau und betrifft insgesamt 243 Adresspunkte. Es ist beabsichtigt den Netzausbau im Oktober 2023 abgeschlossen zu haben.

 

Vorabinformation an die geförderten Adressen in den Gewerbegebieten

Sie haben Rückfragen zum Ausbauvorhaben im Sonderaufruf Gewerbegebiete?

Kontakt

epcan GmbH
Stadtlohner Str. 6
48691 Vreden

Tel.: 02564 9899660
E-Mail: vertrieb@epcan.de

Weitere Informationen zum Breitbandausbau (Sonderaufruf Gewerbegebiete)

Die Fördergeber im Überblick: