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Das Hinweisgeberschutzgesetz 

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937/EU), die einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegt. Das Hinweisgeben oder auch Whistleblowing meint die Mitteilung, beziehungsweise Veröffentlichung von Informationen über Missstände mit negativen Auswirkungen für die Gesellschaft. Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die Wissen über Verstöße erlangt haben und diese an Meldestellen weitergeben. Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Whistleblowern und soll sicherstellen, dass die Identität des Hinweisgebers nicht offengelegt wird. 

Die Unterstützung von Whistleblowern ist nicht nur wichtig für die Gesellschaft, sondern auch für Unternehmen und Behörden. Denn Hinweisgeber machen es erst möglich, Risiken frühzeitig zu identifizieren und Probleme auszuräumen. Mit dem frühzeitigen Aufdecken von Missständen helfen Whistleblower negative Auswirkungen einzudämmen. 

Ein notwendiges und wirksames Instrument, um illegales und unethisches Verhalten offenzulegen, ist das Einrichten von Meldestellen, um Hinweise anonym abzugeben.  

Whistleblower-Richtlinie: Umsetzung über digitalen Meldekanal

Die Whistleblower-Richtlinie gestattet die Einführung von externen Meldekanälen, also digitale Plattformen, über die Hinweisgeber sicher und anonym Hinweise zu Missständen abgeben können.

Die Stadtverwaltung Wülfrath hat sich dazu entschlossen ihrer Verpflichtung mittels einer digitalen Lösung nachzukommen.

Den Bürger*innen steht eine Plattform  zur Eingabe eines Hinweises zur Verfügung. Über den folgenden Link gelangen Bürger*innen zu unserer Plattform. Dort werden Sie aufgefordert Ihren Verdachtsfall zu beschreiben. Nach Absenden Ihres Hinweises erhalten Sie eine 4-stellige PIN-Nummer und einen Link mit denen Sie den Bearbeitungsstand Ihres Hinweises jederzeit einsehen können. 

Im Hintergrund wird der Hinweis anonymisiert, klassifiziert und danach an die zuständige Stelle in der Verwaltung weitergeleitet und bearbeitet. Die Rückmeldung erfolgt über die Plattform, sodass die Statusaktualisierung durch den Hinweisgeber abgerufen werden kann. Im Rahmen dieses Prozesses bleibt der Hinweisgeber anonym. 

Ansprechperson

Martin Kraus

Stadtverwaltung Wülfrath
Haupt- und Personalamt
Zimmer: 3.2.20
Am Rathaus 1
42489 Wülfrath

Tel.: 02058 18232
E-Mail: m.kraus@stadt.wuelfrath.de