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Bürgermeister der Stadt Wülfrath

Seit dem 01. November 2020 bin ich Bürgermeister der Stadt Wülfrath.

Für Fragen bin ich per E-Mail gerne für Sie da!

Zudem haben Sie die Gelegenheit zu einem Gespräch bei der Bürgermeistersprechstunde. Diese wird rechtzeitig hier auf der Internetseite der Stadt Wülfrath und in der Lokalpresse angekündigt.

Herr Rainer Ritsche

Am Rathaus 1
42489 Wülfrath
Tel.: 02058  18 200
E-Mail: buergermeister@stadt.wuelfrath.de

Aufgaben

Als Wahlbeamter leitet der Bürgermeister die Arbeit der Stadtverwaltung und des Stadtrates und er repräsentiert die Stadt nach außen als gesetzlicher Vertreter. Er hat den Vorsitz im Stadtrat. Der Bürgermeister wird für fünf Jahre gewählt.

Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin und seine/ihre Aufgaben nach der
Gemeindeordnung (GO) NW

Wählbarkeit

Wählbar ist, wer am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt und eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehat, das 23. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, sowie die Gewähr dafür bietet, dass er/sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Aufgaben

Als kommunaler Wahlbeamter bzw. kommunale Wahlbeamtin ist der Bürgermeister/die Bürgermeisterin verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Er/sie leitet und verteilt die Geschäfte, repräsentiert die Stadt nach außen und ist die gesetzliche/r Vertreter/Vertreterin in der Gemeinde in Rechts- und Verwaltungsgeschäften.

Die Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse werden durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin vorbereitet und unter Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durchgeführt. Er/sie entscheidet in Angelegenheiten, die ihm vom Rat oder von den Ausschüssen zur Entscheidung übertragen sind.
Darüber hinaus erledigt der Bürgermeister/die Bürgermeisterin alle Aufgaben, die ihm/ihr auf Grund gesetzlicher Vorschriften übertragen sind.

Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen des Bürgermeisters

nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW

Nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz i.V.m. dem Landesbeamtengesetz veröffentlicht der Bürgermeister jährlich seine Tätigkeiten, wie z.B.:

  • ausgeübter Beruf und Beraterverträge
  • Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes
  • die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen
  • die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
  • die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

Der Bürgermeister veröffentlich seine Angaben ebenso wie die Gremienmitglieder auf der städt. Homepage. 

Tätigkeiten 2021

Tätigkeiten 2022

Büro des Bürgermeisters

Rats- und Ausschussarbeit, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Beschwerdebüro, Ehrenauszeichnungen

Silke Volz-Schwach

Büroleitung, Öffentlichkeitsarbeit, 
Rats- u. Ausschussangelegenheiten

Am Rathaus 1
42489 Wülfrath

Tel.: 02058 18 255
E-Mail: s.volz-schwach@stadt.wuelfrath.de

Franca Calvano

Pressesprecherin und Gleichstellungsbeauftragte
Am Rathaus 1
42489 Wülfrath

Tel.: 02058 18 219
E-Mail: f.calvano@stadt.wuelfrath.de

Jasmin Ahlborn

Rats- u. Ausschussangelegenheiten
Am Rathaus 1
42489 Wülfrath

Tel.: 02058 18 289
E-Mail: j.ahlborn@stadt.wuelfrath.de

Ayleen Schommer

Sekretariat, Ordensangelegenheiten, Alters- und Ehejubiläen
Am Rathaus 1
42489 Wülfrath

Tel.: 02058 18 203
E-Mail: a.schommer@stadt.wuelfrath.de

Janine Ribbehege

Rats- u. Ausschussangelegenheiten
Am Rathaus 1
42489 Wülfrath

Tel.: 02058 18 359
E-Mail: j.ribbehege@stadt.wuelfrath.de

 

Ratsbüro

Rats- u. Ausschussangelegenheiten
Am Rathaus 1
42489 Wülfrath