Stadtplanung berücksichtigt gesellschaftliche Prozesse und die Bedürfnisse privater wie öffentlicher Interessen. In diesem Spannungsfeld erarbeitet das Stadtplanungsamt Planungsinstrumente der Bauleitplanung wie Flächennutzungsplan und Bebauungspläne. Diese formelle Stadtplanung beruht auf gesetzlich genau geregelten Verfahren. Ziel ist rechtliche Planungssicherheit für Investoren, betroffene Bürger*innen und die Stadt selber.
Anders ausgedrückt: Die Stadtplanung hat zur Aufgabe, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten.
Städtebauliche Studien, Zukunftswerkstätten, Entwicklungskonzepte wie das Mobilitätskonzept oder Bürgerbeteiligung sind Beispiele für zeitgemäße Planungsinstrumente, die vom Stadtplanungsamt erarbeitet, organisiert und moderiert werden.
Die Verkehrsplanung ist ebenfalls Aufgabe der Stadtplanung.
Basis aller Planung sind gute Daten, die in unserem Geoinformationssystem hinterlegt sind. Auch für Sie stehen viele Geodaten bereit, z. B. im städtischen Geoportal.