Um unsere Website optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies sowie zu Ihrem Widerspruchsrecht erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Stadtplanung

Stadtplanung in Kürze

Stadtplanung  befasst sich mit den gesetzlichen und städtebaulichen Grundlagen für den Wohnungsbau, mit Verkehrsanlagen, Parks und Grünanlagen, Freizeitanlagen, Gewerbe- und Industrieflächen sowie Anlagen für Handel und Dienstleistungen. Aber auch Natur- und Landschaftsschutz ist Thema der Stadtplanung. Sie bearbeitet bauliche und gestalterische Aufgaben im Hinblick auf aktuelle wie auch zukünftige Anforderungen der Bürger*innen.

Stadtplanung berücksichtigt gesellschaftliche Prozesse und die Bedürfnisse privater wie öffentlicher Interessen. In diesem Spannungsfeld erarbeitet das Stadtplanungsamt Planungsinstrumente der Bauleitplanung wie Flächennutzungsplan und Bebauungspläne. Diese formelle Stadtplanung beruht auf gesetzlich genau geregelten Verfahren. Ziel ist rechtliche Planungssicherheit für Investoren, betroffene Bürger*innen und die Stadt selber.

Anders ausgedrückt: Die Stadtplanung hat zur Aufgabe, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten.

Städtebauliche Studien, Zukunftswerkstätten, Entwicklungskonzepte wie das Mobilitätskonzept oder  Bürgerbeteiligung sind Beispiele für zeitgemäße Planungsinstrumente, die vom Stadtplanungsamt erarbeitet, organisiert und moderiert werden.

Die Verkehrsplanung ist ebenfalls Aufgabe der Stadtplanung.

Basis aller Planung sind gute Daten, die in unserem Geoinformationssystem hinterlegt sind. Auch für Sie stehen viele Geodaten bereit, z. B. im städtischen Geoportal.

Sprechzeiten des Stadtplanungsamtes

  • mittwochs von 13.30 bis 16 Uhr

und nach Vereinbarung

Bauleitplanung

Was ist Bauleitplanung?

Es gibt zwei Arten der Bauleitplanung: die vorbereitende und die verbindliche. Die vorbereitende Bauleitplanung umfasst den Flächennutzungsplan, zur verbindlichen Bauleitplanung gehören die Bebauungspläne.

Rechtlich verbindlich für Bürger*innen ist der Bebauungsplan.

Das System der räumlichen Planung in Deutschland ist hierarchisch nach Bund, Land, Kreis und Gemeinde / Stadt gegliedert:

Die Bauleitplanung gehört zu den hoheitlichen Aufgaben der Städte und Gemeinden. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind diese verpflichtet, Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Wann die Aufstellung oder die Änderung eines Bauleitplans erfolgt, liegt weitgehend im planerischen Ermessen der Gemeinde. Der Bürger/die Bürgerin hat auf die Aufstellung eines Bauleitplans oder seine Änderung keinen Anspruch.

Im Rahmen der Aufstellung der Bauleitpläne wird neben den Behörden auch die Öffentlichkeit beteiligt. Informationen zu aktuellen Beteiligungsverfahren finden Sie hier​​​​​​​.​​​​

Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebene Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar. Da nur die Grundzüge der vorhandenen und geplanten Nutzungen im Gemeindegebiet dargestellt werden, wird der Flächennutzungsplan auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet.

Für den Bürger leitet sich aus dem Flächennutzungsplan kein Baurecht ab. Intern bindet er die Gemeinde durch das dargestellte städtebauliche Konzept. Extern steuert er insbesondere die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich und bindet andere Planungsträger.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Wülfrath mit Stand vom 26.01.2012 ist seit seiner Bekanntmachung wirksam. Er ist im Geoportal der Stadt Wülfrath einsehbar.

Der Bebauungsplan wird aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt. Mit dem Bebauungsplan setzt die Gemeinde im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit ihr Bodennutzungskonzept in unmittelbar geltendes Recht um, das unmittelbar vorgibt, welche Nutzungen auf den betroffenen Grundstücken zulässig und unzulässig sind. Damit bestimmen die rechtsverbindlichen Festsetzungen die städtebauliche Ordnung, den Inhalt und die Schranken des Grundeigentums. Ein Bebauungsplan ist nur dann aufzustellen, soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ein Anspruch auf Aufstellung besteht daher nicht. Der Bebauungsplan wird durch den Satzungsbeschluss des Rates zum gemeindlichen Ortsrecht.

Die Bebauungspläne der Stadt Wülfrath können Sie im Geoportal einsehen.

Geoportal der Stadt Wülfrath

  • Hier können Sie Luftbilder, die vorhandenen Bebauungspläne, das Denkmalkataster oder das Baumkataster einsehen. Das Haltestellennetz der Busse im Stadtgebiet, historische Karten und Luftaufnahmen sowie Stadtpläne sind hier ebenfalls zu finden.

Geodatenangebot des Kreises Mettmann

  • Das Geoportal des Kreises Mettmann bietet neben aktuellen Karten und Luftbildern des ganzen Kreises Daten zu Themen wie Umwelt oder Freizeit und Tourismus, Schulen oder Polizeidienststellen.

Geoportal.NRW

  • Das Geoportal des Landes hält spezielle Luftaufnahmen (Orthophotos), Bodenrichtwerte, Informationen rund um Mobilität und Verkehr und vieles mehr bereit.

OpenStreetMap

  • Das unter OpenStreetMap.org beheimatete OpenStreetMap-Projekt ist eine weltweite Initiative mit dem Ziel, Geodaten zu sammeln und allen frei zur Verfügung zu stellen. Stadtpläne, Fahrradkarten und Karten mit Bus- und Bahnlinien stehen Ihnen zur Verfügung.

TIM-Online

  • TIM-Online beinhaltet Geodaten zu Fluglärmzonen, Höhenlinien, Gewässerkarten sowie Luftbilder aus dem ganzen Land. TIM steht für "Topografisches Informationsmanagement NRW".

 

Für Sie im Planungsamt tätig:

Alexander Grothues (Raum 2.1.28)
  • Kommissarische Amtsleitung Stadtplanungsamt
  • Stadtentwicklungsplanung und Rahmenplanung
  • Bauleitplanung
  • Städtebauliche Beratung und Planung
  • Einzelhandelssteuerung

Telefon: 02058 18-264
E-Mail: a.grothues@stadt.wuelfrath.de

Dominic Loker (Raum 2.1.19)
  • Stadtentwicklungsplanung und Rahmenplanung
  • Bauleitplanung
  • Städtebauliche Beratung und Planung
  • Einzelhandelssteuerung

Telefon: 02058 18-332
E-Mail: d.loker@stadt.wuelfrath.de

Lisa Overhamm (Raum 2.1.23)
  • Stadtentwicklungsplanung und Rahmenplanung
  • Bauleitplanung
  • Städtebauliche Beratung und Planung
  • Stadtentwicklungsprogramm
  • Erneuerbare Energien

Telefon: 02058 18-240
E-Mail: l.overhamm@stadt.wuelfrath.de

Gaby Gawrisch (Raum 2.1.21)

Telefon: 02058 18-242
E-Mail: g.gawrisch@stadt.wuelfrath.de

Alicia Kaminsiki (Raum 2.1.23)
  • Betreuung von Bauleitplanverfahren
  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Verwaltungsaufgaben

Telefon: 02058 18-271

E-Mail: a.kaminski@stadt.wuelfrath.de 

Lisa Schulte (Raum 2.1.28)
  • Kommissarische Amtsleitung Stadtplanungsamt
  • Stadtentwicklungsplanung und Rahmenplanung
  • Bauleitplanung
  • Städtebauliche Beratung und Planung
  • Stadtentwicklungsprogramm

Telefon: 02058 18-237
E-Mail: l.schulte@stadt.wuelfrath.de

Shahrooz Shahpourian (Raum 2.1.19)
  • Stadtentwicklungsplanung und Rahmenplanung
  • Bauleitplanung
  • Städtebauliche Beratung und Planung
  • Einzelhandelssteuerung

Telefon: 02058 18-326
E-Mail:  s.shahpourian@stadt.wuelfrath.de

Lara Milles (Raum 2.1.23)

Umweltreferentin

Telefon: 02058 18-236
E-Mail: l.milles@stadt.wuelfrath.de

Barbara May (Raum 1.1.06)
  • Planverkäufe: Ausdrucke Bebauungspläne und Flächennutzungsplan

Telefon: 02058 18-241
E-Mail: b.may@stadt.wuelfrath.de