Abfallgebühren
In der Gebührensatzung der Stadt Wülfrath finden Sie im § 4 die aktuellen Gebührensätze für Restmüll- und Biotonnen, Mehrbedarfssäcke und für die Bauschuttanlieferung.
Abfallentsorgungssatzung
In der Abfallsatzung der Stadt Wülfrath ist zur Abfallentsorgung geregelt:
- Entsorgungsleistungen der Stadt
- Anschluss- und Benutzungszwang an die städtische Abfallentsorgung
- Abfallbehältnisse und Leerungsrhythmus
- Mindest-Restmüllvolumen je Haushalt
- Abfallentsorgung in Gewerbebetrieben und Einrichtungen
- Getrennthaltung von Abfällen
- Entsorgungsgemeinschaften
- Ordnungswidrigkeiten
Die Abfallentsorgungssatzung der Stadt Wülfrath wurde zum 1. April 2018 an das neue Abfallsystem angepasst und am 20.09.2022 aktualisiert.