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Reform der Grundsteuer

Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümmerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken

Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümmerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken

Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückeigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:

  • Ab Mai erhalten Sie ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Infromationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z.B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.

  • Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 im Grundsatz digital bei Ihrem zustädigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.

  • Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über Ihr Online-Finanamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommenssteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen.

    Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.

  • Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhinnach der bisherigen Rechtslage.

Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Velbert unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02051/ 47-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.

Finanzamt Velbert

Nedderstraße 38
42549 Velber

Grundsteuer-Hotline

(Mo.-Fr. von 9:00 bis 18:00 Uhr)
02051/47-1959

www.grundsteuer.nrw.de