- Bitte stellen Sie das angemeldete Sperrgut am Abfuhrtag bis 6 Uhr gut sichtbar und ebenerdig am Straßenrand bereit (nicht auf Ihrem Grundstück, im Vorgarten, auf dem Garagenplatz, hinter Hecken).
- Falls Ihnen das so früh nicht möglich ist, können Sie das Sperrgut auch am Vorabend in verkehrssicherer, nicht behindernder Weise bereitstellen. Denken Sie bitte daran: Sie sind für den Zustand des Sperrguts bis zur Abholung verantwortlich.
- Trennen Sie Altholz vom übrigen Sperrmüll.
Übrigens: Wer nicht angemeldetes Sperrgut an die Straße stellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert Bußgelder (nach Abfallsatzung bis 50.000 Euro)
Konnten bestimmte Sperrgutteile am Abholtag nicht abgefahren werden, z.B. weil sie von der Sperrmüllsammlung ausgeschlossen sind, müssen die liegen gebliebenen Teile noch am selben Tag wieder zurück ins Haus geholt werden.