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Sperrmüll

Seit 2018 gilt in Wülfrath das System „Sperrmüll auf Abruf“. Die Abholung erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung bei unserem Entsorgungspartner, der Drekopf Recyclingzentrum Essen GmbH.

Und wenn es einmal sehr eilig ist, z. B. bei einem Umzug, bringen Sie bitte das brennbare Sperrgut wie Möbelstücke, Couch, Teppich, Gartenstühle u. a. zur Thermische Abfallbehandlungsanlage nach Wuppertal.  Diese hat von Montag bis Samstag geöffnet. Nähere Infos stehen im Abfall- und Umweltkalender auf S. 28.

Im Abfall- und Umweltkalender stehen darüber hinaus ausführliche Infos zum Sperrgutsystem und wichtige Adressen und Öffnungszeiten von Entsorgungsanlagen.

 

Sperrmüll anmelden

Sie haben zwei Möglichkeiten zur Anmeldung:

Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihren persönlichen Abholtermin. Die Abholung erfolgt im vierwöchentlichen Rhythmus – je nach Zeitpunkt Ihrer Anmeldung warten Sie daher maximal vier Wochen.

Was gehört zum Sperrmüll?

Die Faustregel lautet:

Alles was beim Umzug mitgenommen werden kann, zählt zum Sperrmüll.

Elektro- und Elektronikgeräte gehören zum Sperrmüll und können mit angemeldet werden. Dies sind zum Beispiel Waschmaschinen, Elektroherde, Kühlschränke, Computer, Spülmaschinen, Lampen, Elektrokleingeräte und Elektronikgeräte, Computer und viele andere elektrische Teile.

Auch Metallschrott wird bei der Sperrmüllsammlung eingesammelt.

Geben Sie bei der Anmeldung Ihres Sperrgutes im Detail an, was Sie zur Abholung bereitstellen werden.

Was darf nicht zum Sperrmüll?

Bauholz, Wohnungstüren, Fußbodenbeläge, Holzdielen, Laminat, Wand- und Deckenverkleidungen, Latten, Fußleisten, Fensterrahmen und andere "feste" Wohnungs- und Gebäudebestandteile gehören nicht zur Sperrmüllsammlung.

Ebenso gehören nicht zum Sperrmüll:

  • Bauschutt und Baumischabfälle wie z.B. WC- und Waschbecken, Fenster, Heizkörper, Badewannen, Duschkabinen, Kacheln, Dachpappe, Bitumen
  • Renovierungsabfall, z.B. Tapetenreste
  • Auto- und Motorradteile
  • Nachtstromspeicheröfen und Eternitplatten
  • Schadstoffhaltige Abfälle wie Haushaltschemikalien, Autobatterien, Farben, Lacke, Benzinkanister
  • Restmüll in Säcken und Kartons
  • Reifen
  • Gartenzäune, Trennwände, behandelte Hölzer für den Außenbereich
  • Sperrige Teile, die wegen ihrer Ausmaße (größer als 1,40 m x 2,00 m) nicht in das Müllfahrzeug passen, oder wegen ihres Gewichtes von mehr als 35 kg nicht mehr von den Müllladern getragen werden dürfen
  • Mengen über 3m³ sowie ganze Haushaltsauflösungen
  • Bitte stellen Sie das angemeldete Sperrgut am Abfuhrtag bis 6 Uhr gut sichtbar und ebenerdig am Straßenrand bereit (nicht auf Ihrem Grundstück, im Vorgarten, auf dem Garagenplatz, hinter Hecken).
  • Falls Ihnen das so früh nicht möglich ist, können Sie das Sperrgut auch am Vorabend in verkehrssicherer, nicht behindernder Weise bereitstellen. Denken Sie bitte daran: Sie sind für den Zustand des Sperrguts bis zur Abholung verantwortlich.
  • Trennen Sie Altholz vom übrigen Sperrmüll.

Übrigens: Wer nicht angemeldetes Sperrgut an die Straße stellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert Bußgelder (nach Abfallsatzung bis 50.000 Euro)

Konnten bestimmte Sperrgutteile am Abholtag nicht abgefahren werden, z.B. weil sie von der Sperrmüllsammlung ausgeschlossen sind, müssen die liegen gebliebenen Teile noch am selben Tag wieder zurück ins Haus geholt werden.

Bitte bringen Sie keinen brennbaren Sperrmüll oder sonstiges Sperrgut zum Wertstoffhof nach Velbert. Dort dürfen nur Velberter Haushalte ihren Sperrmüll abgeben, weil sie die Entsorgungskosten über ihre Abfallgebühren tragen.
 

Von Wülfrather Haushalten werden in Velbert kostenfrei nur angenommen:

• Elektro- und Elektronik-Altgeräte (z. B. Waschmaschinen, Fernseher, Computer)

• Metallschrott

Das ist durch eine Vereinbarung zwischen den Städten Wülfrath und Velbert geregelt.

Für Ihren sonstigen Sperrmüll nutzen Sie bitte weiterhin unser System „Sperrmüll auf Abruf“ (Anmeldung online oder telefonisch – alle Infos auf dieser Seite).

Vielen Dank für Ihr Verständnis – so halten wir die Kosten für alle fair!