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Pressemitteilung

Zur Verkehrssicherheit: Städtischer Baubetriebshof führt auch in der nächsten Woche noch Baumschnittmaßnahmen oder Fällungen durch

Wülfrather Bürger*innen haben sich in den letzten Tagen gefragt, warum der städtische Baubetriebshof immer noch Baumschnitte oder Fällungen durchführt, obwohl doch am 1. März die gesetzlich festgeschriebene Vogelschutzzeit begonnen hat.

„An verschiedenen Bäumen müssen Äste entfernt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass sie abbrechen und zu Boden fallen. Auch wurde bei Baumkontrollen festgestellt, dass einzelne Baumstämme massive Schäden haben, die nicht immer von außen erkennbar sind. Der morsche Stamm, zum Beispiel durch Borkenkäfer oder verschiedenste Pilzarten verursacht, kann dazu führen, dass der Baum kippt und zu einer Gefahr wird“ erklärt Baubetriebshofleiter Daniel Hödtke. „Die Stadt hat eine Verkehrssicherungspflicht und muss Gefahrenbäume unverzüglich beseitigen“, so Hödtke. „Dann kommt es auch vor, dass die Schnitt- oder Fällarbeiten innerhalb der nach Bundesnaturschutzgesetz festgelegten Schonzeit, die vom 1. März bis 30. September eines Jahres gilt, durchgeführt werden müssen“, erklärt er weiter. Alle städtischen Bäume werden in vorschriftsmäßigen Intervallen von einer zertifizierten Baumkontrolleurin der Stadt begutachtet und daraus resultierende Maßnahmen beauftragt, die entsprechend priorisiert und ausgeführt werden. „Wir stellen leider fest, dass Krankheitsbilder an Bäumen immer häufiger auftreten, zum Beispiel als Folgeschäden durch Umwelteinflüsse, und zu immer mehr notwendige Maßnahmen führen“. Unabwendbare Maßnahmen an Bäumen, die das Team des Baubetriebshofes innerhalb der gesetzlich festgelegten Schonzeit dennoch aus Verkehrssicherheitsgründen durchführen muss, werden der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann angezeigt.

Tipps, Hinweise und Ansprechpersonen zum Rückschnitt von Hecken und Gehölzen gibt es in einer Broschüre der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann. Die Broschüre ist im Internet zu finden unter:

https://www.kreis-mettmann.de/media/custom/2023_764_1.PDF?1614591275