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Pressemitteilung

Wülfrather Sporthallen öffnen

Seit Freitag, 11. Juni, gilt im Kreis Mettmann die Inzidenzstufe 2 der Coronaschutzverordnung. Das bedeutet, dass die Wülfrather Sporthallen unter folgenden Voraussetzungen für den Vereinssport geöffnet werden können:  

In geschlossenen Räumen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit ist die Ausübung von
a) kontaktfreiem Sport unter Beachtung der Vorschriften zum Mindestabstand mit Ausnahme von hochintensivem Ausdauertraining (insbesondere anaerobes Schwellentraining),
b) Kontaktsport mit bis zu zwölf Personen
möglich.

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen wird unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen gestattet.
Vor dem Betreten der Sportanlage sind die Hände zu desinfizieren und der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.

Darüber hinaus ist im Freien ist die Ausübung von  
a) kontaktfreiem Sport ohne Personenbegrenzung,
b) Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, negativem Testnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit möglich.