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Pressemitteilung

Verschärfte Regeln für Corona-Tests: Schnell- und PCR-Tests sind nur noch 24 Stunden gültig

In Nordrhein-Westfalen gelten seit Mittwoch, 10. November, strengere Regeln für die Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses: Sowohl ein Schnell- als auch ein PCR-Test sind nur noch 24 Stunden lang gültig.


Zuvor waren die Testergebnisse bis zu 48 Stunden lang gültig gewesen. Mit der Verschärfung der Vorgabe reagiert die Landesregierung auf die rasant steigenden Infektionszahlen. Es bleibt dabei, dass offizielle Teststellen die Resultate schriftlich oder elektronisch bescheinigen müssen, damit Menschen, die nicht genesen oder geimpft sind, an Angeboten oder Veranstaltungen unter 3G-Bedingungen teilnehmen dürfen.


Wer an Karnevalsfeiern oder "vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen mit Mitsingen, Schunkeln oder Tanzen in Innenräumen" teilnehmen möchte und bislang nicht immunisiert ist, erhält lediglich mit einem maximal sechs Stunden alten negativen Schnelltest-Ergebnis Zutritt. Alternativ kann ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorgelegt werden.
Gastronomiebetriebe sind verpflichtet, Gäste auch weiterhin in Bezug auf die 3-G-Regel zu kontrollieren.