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Pressemitteilung

Überprüfung Hochhäuser

Aufgrund der Brandkatastrophe vom Grenfell-Tower in London hat die Stadt Wülfrath unverzüglich einen externen Gutachter beauftragt, die Hochhäuser im Stadtgebiet von Wülfrath zu überprüfen.

Insgesamt vier Häuser in Wülfrath fallen unter den sogenannten Begriff eines Hochhauses nach der Bauordnung NRW. Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt.

Die Häuser, die sich in der Wilhelm-, der Tiegenhöfer- und der Heinrich-Heine-Straße befinden, wurden umgehend kontrolliert. In enger Absprache mit der Bauaufsicht und der Feuerwehr wurden bei den Begehungen durch den Brandschutztechniker keine sichtbaren Mängel im Bereich der Fassadendämmungen und der Fluchtwege festgestellt.

Aus Sicherheitsgründen wurden im Nachgang Häuser kontrolliert, deren Höhe der Aufenthaltsräume genau 22 Meter oder knapp darunter betragen. Auch bei diesen insgesamt sechs Objekten sind keine Mängel an den Fassaden und Dämmungen erkennbar.

Kleinere Mängel, wie zum Beispiel eine nicht ordnungsgemäße Beschilderung oder ähnliches, wurden direkt bei allen Untersuchungen erfasst und die jeweiligen Eigentümer mit einer Fristsetzung zur Behebung der Mängel aufgefordert.