Zweite Neuansiedlung im Rahmen des Sofortprogramms des Landes NRW
Mit „theBBQshop“ bereichert ab heute, 1. April 2021, ein neuer Einzelhändler den Wülfrather Branchenmix in der Fußgängerzone.
In der Wilhelmstr. 130 werden vier Eigenmarken-Grills und Zubehör, wie zum Beispiel Gusstöpfe und -pfannen, von Niederlassungsleiter Marc Schwirz und seinem Team präsentiert.
Das Unternehmen hat seine Waren bisher ausschließlich über einen Online-Shop, der auch parallel weiter betrieben wird, angeboten.
In Wülfrath haben Interessierte jetzt die Gelegenheit, Grills und Co. im Geschäft zu sehen, und sich individuell beraten zu lassen - rechtzeitig zum Beginn der Grillsaison und passend zum Trend des „Outdoor-Cookings“. Die Betreiber rechnen auch mit Interessierten aus der ganzen Region. Viele Kund*innen sehen sich die Geräte vor einer Kaufentscheidung gerne persönlich an.
„theBBQshop“ ist dienstags und mittwochs von 15 bis 19 Uhr, donnerstags von 15 bis 20 Uhr, freitags von 10 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr geöffnet. Derzeit ist aufgrund der Corona-Situation ein Besuch nur per Termin und mit tagesaktuellem negativen Schnelltest möglich. Termine können unter Tel. 02058 8972529 vereinbart werden, weitere Informationen unter www.thebbqshop.de.
Bürgermeister Rainer Ritsche, Karsten Niemann und Anja Haas von der städtischen Wirtschaftsförderung haben „theBBQshop“ heute in Wülfrath mit einem Blumenstrauß herzlich willkommen geheißen. „Wir freuen uns, mit dem „theBBQshop“ ein Angebot etablieren zu können, das nicht typischerweise in anderen Innenstädten vorhanden ist und hoffen, dass hierdurch neben den Wülfratherinnen und Wülfrathern eine neue Zielgruppe den Weg in die Fußgängerzone findet“, gratuliert der Bürgermeister zur Eröffnung.
Der Unternehmer ist der zweite Nutznießer des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zenten in NRW 2020“ (Sofortprogramm) in Wülfrath.
Dank des Entgegenkommens des Eigentümers, der zur Teilnahme am Förderprogramm auf 30 % der bisherigen Kaltmiete verzichtet, konnte die Ansiedlung erfolgen. Die Stadt Wülfrath mietet das Ladenlokal für 70% der Altmiete an und vermietet es für eine um 80% reduzierte Miete (berechnet auf Basis der alten vollen Kaltmiete) weiter. Die Differenz zwischen den städtischen Mietein- und -ausgaben trägt zu 90% das Land NRW. Die restlichen 10% werden durch den städt. Haushalt finanziert.
So können Gewerbetreibende für die Dauer von zwei Jahren ein Ladenlokal für nur 20% der alten Kaltmiete anmieten und damit ihr Geschäftsmodell unter guten Bedingungen an den Markt bringen.
Bürgermeister Rainer Ritsche und die städtische Wirtschaftsförderung sind optimistisch, dass weitere Betriebe diese Chance nutzen und sich in Wülfrath ansiedeln.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist, dass durch die Neuansiedlung die Frequenz in der Innenstadt erhöht wird und dadurch einer Verödung entgegen gewirkt werden kann.
„Vielfältige Nutzungen sind möglich. Einzelhandel, Gastronomie, Startups, Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr, Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte“, nennt der Leiter der Wirtschaftsförderung, Karsten Niemann, nur einige Möglichkeiten neuer, förderungsfähiger Angebote.
Interessierte können sich gerne bei der Wirtschaftsförderung/Stadtmarketing, Anja Haas, Tel. 02058 18336, Mail a.haas@stadt.wuelfrath.de melden.