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Pressemitteilung

Stadt Wülfrath hat erfolgreich Fördermittel zur Stärkung der Innenstadt eingeworben

Die Stadt Wülfrath begrüßt die Zusage von Fördermitteln in Höhe von 128.482 Euro aus dem Sofortprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) zur Stärkung der Innenstädte.

Bürgermeister Rainer Ritsche dankt dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW für die Förderzusage.
„Die Wülfrather Innenstadt kann hiervon nur profitieren. Neue Gewerbetreibende haben in diesen schwierigen Zeiten die Chance, zwei Jahre lang ein Ladenlokal für nur 20%
der alten Kaltmiete anzumieten, ihr Geschäftskonzept an den Markt und damit wieder mehr Leben in das Herz der Stadt zu bringen“, hofft Ritsche auf großen Zuspruch.

Das Programm sieht u. a. die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen zu 70% der alten Kaltmiete durch die Städte vor. Bei der Weitervermietung an potenzielle Nutzende können die Kommunen die Ursprungsmiete um bis zu 80 % reduzieren. Die Stadt Wülfrath schöpft den gesamten Spielraum der Reduzierung aus, um einen möglichst großen Anreiz für neue Gewerbetreibende zu schaffen. Die neuen Nutzer von leerstehenden Ladenlokalen müs-sen daher nur 20% der bisherigen Kaltmiete aufbringen. Die Differenz zwischen den städti-schen Mietein- und Ausgaben trägt zu 90% das Land NRW. Die restlichen 10% werden durch den städtischen Haushalt finanziert.

Im Vorfeld der Bewilligung hat die städtische Wirtschaftsförderung bereits umfangreich Vor-bereitungen getroffen und für das Sofortprogramm geworben. So wurden bereits Gespräche mit allen betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern geführt. Die Gespräche sind durchweg positiv verlaufen. Alle haben ihre Bereitschaft signalisiert, auf 30% der bisherigen Kaltmiete zu verzichten.


Nach dem Willen des Landes wurde ein sogenannter Konzentrationsbereich festgelegt.
D.h. die Bewilligung der Fördermittel erfolgt nicht für einzelne Objekte, sondern für leerste-hende und aktuell von Leerstand bedrohte Ladenlokale innerhalb eines festgelegten Bereiches, des Konzentrationsbereiches.

Dieser umfasst die Fußgängerzone vom Heumarkt bis zur Ecke Wareplatz / Zur Loev.
Die Wirtschaftsförderung arbeitet weiter an der Bewerbung des Programms, um möglichst viele neue Einzelhändler oder Dienstleister auf die große Chance in Wülfrath und den Standort aufmerksam zu machen. Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, werden weitere Details zur Umsetzung des Programms bekannt sein.

„Vielfältige Nutzungen sind möglich. Einzelhandels-Startups, Gastronomie-Startups, Dienst-leistungsgewerbe mit Publikumsverkehr, Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte, Bildungsangebote“, nennt der Leiter der Wirtschaftsförderung, Karsten Niemann, nur einige Möglichkeiten neuer, förderungsfähiger Angebote.
Eine wesentliche Voraussetzung für Neuansiedlungen ab dem 1. Januar 2021 ist, dass durch sie die Frequenz in der Innenstadt erhöht wird und dadurch einer Verödung entgegen gewirkt werden kann.

Interessierte können sich gerne bei der Wirtschaftsförderung/Stadtmarketing, Anja Haas,
Tel. 02058 18336, Mail a.haas@stadt.wuelfrath.de melden.