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Pressemitteilung

Stadt lässt Hundebestand zählen

Derzeit wird für 1.290 Hunde Hundesteuer von den Besitzern an die Stadt Wülfrath gezahlt. Um hier Steuergerechtigkeit gewährleisten zu können, hat die Stadt Wülfrath erneut ein Dienstleistungsunternehmen zur Durchführung einer Hundebestandsaufnahme beauftragt. Die letzte Bestandsaufnahme erfolgte 2006.

In der Zeit vom 17.08. bis 31.10.2015 werden daher Mitarbeiter des Unternehmens Jürgen Engel - „Dienstleistungen für Kommunen“ im Auftrag der Stadt Wülfrath alle Haushalte im Stadtgebiet aufsuchen und eine Befragung nach im Haushalt gehaltenen Hunden durchführen. Die Mitarbeiter der Firma Engel weisen sich als Beauftragte der Stadt aus und tragen hierzu sichtbar, einen von der Stadt gesiegelten Ausweis. Abgefragt wird, ob ein Hund gehalten wird, wenn ja, seit wann und ob es sich um einen gefährlichen Hund gemäß Landeshundegesetz NRW handelt. Ziel der Befragung ist es, einen möglichst vollständigen Hundebestand zu erhalten. Die Befragung soll Ende Oktober abgeschlossen sein; in den Herbstferien wird sie ausgesetzt.

 

Sofern niemand angetroffen wird, wird eine Nachricht im Briefkasten hinterlegt. Kinder oder Nachbarn werden nicht befragt; eine „Ausforschung“ erfolgt nicht. Die Stadt weist darauf hin, dass Hundehalter, die es bislang versäumt haben ihre Vierbeiner anzumelden, dies jederzeit beim Steueramt nachholen können unter Tel.: 18-233.

Anmeldeformulare finden sich aber auch im Internet unter „www.wuelfrath.net/formulare & downloads/formulare/ hunde-anmeldung“.

Der Steuersatz je Hund beträgt jährlich 120 Euro. Werden zwei Hunde gehalten erhöht sich die Steuer pro Hund auf 144 Euro, werden drei oder mehr Hunde gehalten, erhöht sie sich auf 156 Euro. Die Haltung von gefährlichen Hunden nach dem Landeshundegesetz NRW, zu denen Hunde wie z.B. Rottweiler, Mastif oder Bullterrier gehören, ist mit 810 Euro bzw. bei zwei oder mehreren Hunden mit 1.152 Euro deutlich teurer.