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Pressemitteilung

Stadt appelliert: Bitte halten Sie sich an alle Regelungen zur Mas-kenpflicht

 

Die Stadt Wülfrath stellt nach der aktuellen Coronaschutzverordnung klar, dass im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften:

  • auf den Zuwegungen zu dem Geschäft innerhalb einer Entfernung von 10 Metern zum Eingang,
  • auf dem Grundstück des Geschäftes
  • sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkflächen,

eine Maskenpflicht (Alltagsmaske) gilt. Diese gilt unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes.

Bürgermeister Rainer Ritsche appelliert an alle Besucher*innen der Innenstadt im Bereich der gesamten Wilhelmstraße: „Das Anlegen der Maske ist schnell vergessen, wenn Sie sich einem Eingangsbereich eines Geschäfts nähern. Die Maskenpflicht gilt unabhängig davon, ob Sie ein Geschäft besuchen oder nicht. Bitte beachten Sie die Regelungen. Es ist ärgerlich, sich ein Bußgeld einzuhandeln, weil der vorgegebene Radius um den Eingangsbereich eines Geschäfts durchschritten wird“.

Aus Anlass des schönen Wetters in den letzten Tagen bittet die Stadt auch auf den Spielplätzen wie z. B. im Generationenpark die Maskenpflicht für Kinder (ab Schuleintritt) und Erwachsene einzuhalten. Nur Kinder dürfen auf dem Spielplatz den Mindestabstand unterschreiten.

„Bitte tragen Sie dazu bei, eine eventuelle Sperrung von Flächen durch zu große Menschenansammlungen und undiszipliniertes Verhalten in Wülfrath zu verhindern“, so eine weitere Bitte aus dem Rathaus.