Inzidenz im Kreis Mettmann unter 35
Auch im Kreis Mettmann sinkt die Inzidenz erfreulicherweise kontinuierlich. Konnte letzte Woche mit dauerhaftem Unterschreiten der 50er-Marke die Regelungsstufe 2 der Coronaschutzverordnung ausgerufen werden, gilt seit Montag, 14.06.21, die Stufe 1. Der Kreis hat an fünf Werktagen den Inzidenzwert von 35 unterschritten.
Das bedeutet weitere Freiheiten im Hinblick auf Treffen im öffentlichen Raum, Gastronomie und Handel, Freizeit, Kultur und Sport. Auch Partys sind nun wieder möglich – mit getesteten, vollständig geimpften oder genesenen Gästen.
Die wichtigsten Regelungen hat der Kreis Mettmann in vier Grafiken zusammengestellt.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung können Sie hier nachlesen.