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Pressemitteilung

Schöffinnen und Schöffen gesucht - Anmeldefrist verlängert bis 15. März 2018

Für die Strafkammern (einschließlich Schwurgericht- ohne Jugendkammern) des Landgerichtes Wuppertal und für die Schöffengerichte des Landgerichtsbezirkes Wuppertal werden Haupt- und Hilfsschöffen für die Amtszeit vom 1.1.2019 – 31.12.2023 gesucht. Die Stadtverwaltung Wülfrath bittet Wülfrather Bürgerinnen und Bürger, die als Schöffinnen und Schöffen zur Verfügung stellen wollen, sich zu melden.

Bewerben für das Schöffenamt können sich Personen zwischen dem vollendeten 25. und 70. Lebensjahr mit der Angabe von Namen, Geburtsnamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt sowie Wohnanschrift und Beruf.

Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und, auf Grund des teilweise anstrengenden Sitzungsdienstes, körperliche Eignung.

Personen, die bisher schon als Schöffen tätig waren, werden gebeten mitzuteilen, ob sie wieder in die neue Vorschlagsliste aufgenommen werden möchten.

Achtung Fristverlängerung: Interessierte können sich bis Donnerstag, 15. März 2018, beim Ordnungsamt Wülfrath, Am Rathaus 1, Zimmer 0.1.03, Tel. 18235 oder per Email: <link>a.pabst@stadt.wuelfrath.de  melden.