Auch bei der Stadt Wülfrath hat sich die Vorgehensweise bei der Bekämpfung von Ratten zum 01.01.2017 geändert. Die Stadt hat, wie die anderen kreisangehörigen Städte auch, eine neue öffentlich – rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Mettmann bezüglich der Bekämpfung von Ratten abgeschlossen. Hierbei ergeben sich einige Neuerungen, die von Grundstückseigentümern zu beachten sind
Rattenbefall auf privaten Grundstücken sind weiterhin der Stadt Wülfrath (Tel.: 18-221) zu melden, allerdings ist der Eigentümer selbst verpflichtet, Maßnahmen zur Bekämpfung der Ratten einzuleiten. Entsprechende Schädlingsbekämpfer sind vom Grundstückseigentümer eigenständig zu beauftragen.
Rattenbefall auf öffentlichen Grundstücken und in öffentlichen Grünflächen sind ebenfalls der Stadt zu melden, allerdings wird in diesen Bereichen die Bekämpfung durch die Stadt veranlasst.
Zukünftig soll die Rattenbekämpfung vermehrt in der Kanalisation durchgeführt werden, sodass der oberirdische Rattenbefall erheblich geringer ausfallen wird.
Auf der Homepage der Stadt Wülfrath ( <link stadtverwaltung aemter-ansprechpartner ordnungsamt>
www.wuelfrath.net/stadtverwaltung/aemter-ansprechpartner/ordnungsamt/
) weist ein Flyer des Kreises Mettmann darauf hin, wie Rattenbefall verhindert wird bzw. minimiert werden kann.