Zusätzlich zu den bereits erlassenen Regeln in der Coronaschutz-Verordnung hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales am Montag eine neue Quarantäneverordnung erlassen, mit der für bestimmte Personengruppen eine automatische Quarantäne angeordnet wird.
Hierzu erklärt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: "Die neue Quarantäneverordnung schafft einheitlichere und verlässlichere Regeln für alle Bürgerinnen und Bürger und die Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen. Dabei wird auch der Grundsatz umgesetzt, dass eine Quarantäne von Kontaktpersonen eines Infizierten nach zehn Tagen durch einen Coronaschnelltest oder einen PCR-Test beendet werden kann und damit keine 14 Tage mehr dauern muss. Die Regelungen der Quarantäne sind strikt einzuhalten."
Die Quarantäneverordnung ist hier nachzulesen.