Das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis regelt in Deutschland die Ausweispflicht. Für deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren besteht eine Ausweispflicht. Wer keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro belegt werden.
Das Ordnungsamt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger im eigenen Interesse, die Gültigkeitsdauer ihrer Dokumente im Auge zu behalten und rechtzeitig ein neues Ausweisdokument im Bürgerbüro des Rathauses zu beantragen.
Mitgebracht werden müssen der abgelaufene Ausweis, ein nach den Passvorschriften aktuelles (biometrisches) Foto und die Gebühr von 28,80 Euro (unter 24 Jahren 22,80 Euro). Die Zahlung ist alternativ auch per ec-cash möglich.