Immer wieder kommt es zu Beschwerden über verkehrswidrig parkende Fahrzeuge hinter der Kurve auf der Düsseler Straße in Höhe der Hausnummern 40-48. Obwohl hier vorsichtiges und langsames Fahren geboten ist, können die Fahrzeuge oft nicht rechtzeitig erkannt werden.
Das Parken eines Fahrzeugs, in einem Abstand von weniger als 3 Metern zur Fahrstreifenbegrenzung stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar.
Die Stadt informiert, dass das Parkverhalten zukünftig in diesem Gebiet verstärkt kontrollieren wird. Ein einfacher Verstoß wird mit bis zu 15 € geahndet.