Die neue Coronaschutzverordnung der Landesregierung NRW, die am 27. Mai veröffentlicht wurde und ab 30. Mai in Kraft tritt, schließt nun auch die Regelungen zur Öffnung von Hallenbädern ein.
Auf Grundlage der Bestimmungen der Verordnung erstellt die Stadtverwaltung derzeit ein Infektionsschutz- und Zugangskonzept für das Hallenbad. Die Schutzverordnung sieht vor, dass für eine gesicherte Einhaltung des Mindestabstandes nur das „Bahnenschwimmen“ erlaubt ist. Freizeitbecken, Rutschen und Wasserspielgeräte dürfen bis auf weiteres nicht zur Nutzung freigegeben werden. Auch die Sauna bleibt vorerst geschlossen.
Die Stadtverwaltung wird über den Termin und die Details zur Wiedereröffnung zeitnah informieren.