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Pressemitteilung

NRW-Soforthilfe ist jetzt online || 27.03.2020

Für Kleinbetriebe, Freiberufler, Solo-Selbständige und Gründer| Ab sofort können online Anträge gestellt werden unter http://soforthilfe-corona.nrw.desoforthilfe-corona.nrw.de

Bund und Land unterstützen in der Corona-Krise kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbständige, Freiberufler und Gründer. Das „Soforthilfeprogramm Corona“ des Bundes sieht für Kleinunternehmen direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro vor. Die Landesregierung stockt das Programm noch einmal auf und unterstützt über die „NRW-Soforthilfe 2020“ Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro.

Ab diesem Freitag können Betroffene elektronische Antragsformulare online auf der Seite www.wirtschaft.nrw/corona und unter www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 finden. Die Anträge werden auch am Wochenende von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierung bearbeitet.

Mit der Soforthilfe tragen Bund und Land der Tatsache Rechnung, dass viele Kleinunternehmen und Soloselbständige aktuell unter massiven Umsatzeinbrüchen und Auftragsstornierungen leiden. „Sie wissen nicht, wie sie laufende Betriebskosten wie Mieten und Leasingraten oder Kreditraten bezahlen sollen“, stellt das das Wirtschaftsministerium NRW fest. Um finanzielle Engpässe überwinden und Arbeitsplätze erhalten zu können, gibt das Land jetzt die Soforthilfe aus. Beantragt werden kann sie mit einem rein digitalen Antragsverfahren, das laut Ministerium einfach, schlank und unbürokratisch gestaltet ist.

Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstlern, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) gestellt werden, die im Haupterwerb wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen/Freiberufler/Selbstständige tätig sind, die ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben und die ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.

Diese Kleinunternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Gründer und Solo-Selbstständige erhalten zur Vermeidung von finanziellen Engpässen in den folgenden drei Monaten 9.000 Euro bei bis zu fünf Beschäftigten, 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten und 25.000 Euro bei bis zu fünfzig Beschäftigten. Das Geld wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt.

Voraussetzungen sind: Das Unternehmen muss vor der Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein. In Folge der Corona-Krise haben sich entweder die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert, oder die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (z. B. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten), oder der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen.

Weitere Hilfen wie Bürgschaften, KfW-Kredite, Steuerstundungen, Entschädigungen für Quarantäne und Beteiligungskapital für Kleinunternehmen bietet das Wirtschaftsministerium ebenfalls an. Eine Übersicht der Finanzierungs-Instrumente für alle Unternehmen sowie die Ansprechpartner gibt es auf dem Informationsportal www.wirtschaft.nrw/corona.

Zahlreiche Informationen für Unternehmen in der Corona-Krise hält die Internetseite der Stadt Wülfrath bereit: https://www.wuelfrath.net/nc/wirtschaft/corona-krise/.