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Pressemitteilung

Neue Regelungen in der Coronaschutzverordnung

"Die nordrhein-westfälische Landesregierung aktualisiert zu Freitag, 28. Mai 2021, die Coronaschutzverordnung. Die neuen Regeln sollen im Zusammenwirken mit dem fortschreitenden Schutz der Bevölkerung durch das Impfen Rahmenbedingungen für das öffentliche und private Leben setzen, die einerseits eine schrittweise größtmögliche Normalisierung aller Lebensbereiche ermöglichen und andererseits einen Wiederanstieg der Infektionszahlen und daraus resultierende gesundheitliche Gefahren und neuerliche Einschränkungen nachhaltig vermeiden", schreibt das Land NRW.

Folgende 3 Stufen sieht die Coronaschutzverordnung ab 28. Mai vor:

Stufe 3 Inzidenz 100-50,1

Stufe 2 Inzidenz 50-35,1

Stufe 1 Inzidenz ≤ 35

Was in welcher Stfue wieder zulässig ist, erläutert das Land hier.

In welcher Stufe sich der Kreis Mettmann und damit Wülfrath gerade befinden, legt das Land fest. Danach wird der Kreis Mettmann frühestens am 31.05.21 von den Lockerungen in Stufe 3 profitieren können.