Rückwirkend zum 01.07.2017 sollen bundesweit neue Bestimmungen im Unterhaltsvorschussrecht gelten. Dieses Gesetz regelt die finanzielle Unterstützung von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann.
Die größten Veränderungen in diesem Gesetz sind die Abschaffung der Altersgrenze und die Begrenzung der Bezugsdauer. War die Berechtigung vorher auf maximal 6 Jahre innerhalb der ersten 12 Lebensjahre begrenzt, so kann eine Berechtigung nunmehr durchgehend von der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bestehen.
Erst mit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen können die Bewilligungen nach den neuen Regelungen vorgenommen werden. Anträge können aber schon jetzt bei der Stadtverwaltung gestellt werden.
Zuständig für die Beratung und Bearbeitung der Anträge sind Frau Rehwald (18-280) und Frau Kirschner (18-254).