Um unsere Website optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies sowie zu Ihrem Widerspruchsrecht erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Pressemitteilung

Neue Coronaschutzverordnung: Stadt informiert über die wesentlichen Regelungen

Seit Montag (22. Februar) gilt eine aktualisierte Coronaschutzverordnung mit folgenden wesentliche Änderungen:

§ 2 Kontaktbeschränkungen, Mindestabstand und § 3 Alltagsmaske, medizinische Maske:

-    Der Mindestabstand darf für ehrenamtliche oder kommunale Fahrdienste zu Impfzentren unterschritten werden, jedoch ist eine medizinische Maske bei der Fahrt zu tragen.

-    Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt auch ab dem 01.03.2021 für die Erbringung von Friseurdienstleistungen.

§ 9 Sport

Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht möglich (der Freizeit- und Amateursportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbäder und ähnliche Einrichtungen ist weiterhin unzulässig).

Die Stadt Wülfrath gibt hierzu folgende Regelung für den Lhoist – Sportpark bekannt: Die Laufbahnen im Stadion dürfen ab sofort montags bis freitags in der Zeit von 16 bis 19 Uhr für den Individualsport genutzt werden. Es ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Der Zugang zur Sportanlage wird beschränkt, sodass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind. Mitarbeitende der Verwaltung werden die Einhaltung der Regeln überprüfen. Bei Nichteinhaltung werden entsprechende Bußgeldverfahren nach der Coronaschutzverordnung NRW eingeleitet.

Diese Nutzungsgenehmigung gilt ausschließlich für die Tartan-Laufbahn. Alle Sportplätze, der Multifunktionsplatz (Käfig) und die Sprunggruben bleiben gesperrt. Mannschaftssport ist nach wie vor unzulässig.