Um unsere Website optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies sowie zu Ihrem Widerspruchsrecht erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Pressemitteilung

Neue Coronaschutzverordnung bringt viele Veränderungen

Die Verordnung gilt vom 09. März bis zum 28. März 2021

Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht

Mehrere Personen aus einem Haushalt dürfen sich jetzt auch mit mehreren Personen aus einem anderen Haushalt treffen – mehr als fünf Personen dürfen es aber nicht sein. Ausnahmen gibt es nur bei Haushalten, die bereits aus fünf oder mehr Personen bestehen: Diese Personen dürfen sich dann mit nur einer Person aus einem anderen Haushalt treffen.

Feiern sind generell untersagt, Beerdigungen und standesamtliche Trauungen dürfen aber stattfinden. OP-Masken oder FFP2-Masken müssen weiterhin an allen Bushaltestellen, in Bussen und Bahnen, auf Wochenmärkten, in Arztpraxen und Geschäften getragen werden. In Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen Besucher*innen eine FFP2-Maske tragen. Vor Geschäften, auf dazugehörigen Parkplätzen und auf Spielplätzen sind statt OP-Masken oder FFP2-Masken auch Alltagsmasken erlaubt. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder, die noch nicht im Schulalter sind.

Die Stadt weist darauf hin, dass Rauchen und Essen an Orten mit Maskenpflicht nicht erlaubt ist, da hierfür die Maske abgezogen werden müsste.

Einzelhandel

Gartenmärkte, Blumengeschäfte, Schreibwarengeschäfte und Buchhandlungen können öffnen. In allen anderen Geschäften können Kund*innen nach Vereinbarung eines Termins einkaufen. Pro 40 Quadratmeter Fläche ist hier ein*e Kund*in erlaubt. Friseursalons und Tattoostudios dürfen wieder öffnen, auch Maniküren und Massagen sind wieder erlaubt. Bei Anwendungen wie Gesichtskosmetik, bei der keine Maske getragen werden kann, sind ein tagesaktuelles Testergebnis und regelmäßige Testungen der Beschäftigten erforderlich. Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen bleibt untersagt. Lieferdienste können angeboten werden.

Kindergarten und Schulbetrieb

Die Kindergartenbetreuung bleibt im eingeschränkten Pandemiebetrieb, in den Grundschulen wird zwischen Präsenz- und Distanzunterricht gewechselt und in den weiterführenden Schulen gibt es weiterhin Distanzunterricht. Abschlussklassen können aber wieder in der Schule unterrichtet werden. Weitere Informationen erhalten Eltern direkt von den Kitas und Schulen.

Rathaus

Das Rathaus bis einschließlich Freitag, 19. März, für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Ämter sind weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich erreichbar.

Sport und Wülfrather Medien Welt öffnen ab 10. März unter besonderen Voraussetzungen

Lhoist Sportpark:

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen bleibt weiter unzulässig. Von diesem Verbot sind in Wülfrath ausgenommen: Sport auf der Lhoist Sportanlage von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands, als Ausbildung im Einzelunterricht sowie von Gruppen von höchstens 20 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen. Die Laufbahnen im Stadion dürfen weiterhin montags bis freitags von 16 bis 19 Uhr bei dauerhaftem Einhalten eines Mindestabstands von 5 Metern genutzt werden. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen, ist unzulässig.  Der Zugang zur Sportanlage wird beschränkt, sodass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind. Mitarbeitende der Verwaltung werden die Einhaltung der Regeln überprüfen.

Wülfrather Medien Welt

Die Wülfrather Medien Welt (WMW) soll planmäßig ab Mittwoch, 10. März, wieder öffnen. Dabei können sich ab sofort 12 Personen gleichzeitig in der WMW aufhalten. Der Mindestabstand ist einzuhalten, das Tragen einer medizinischen Maske sowie eine Registrierung zum Zweck der Rückverfolgbarkeit ist verpflichtend. Die Registrierung entfällt bei bloßer Abholung und Auslieferung bestellter Medien oder deren Rückgabe.  Veranstaltungen in der Medien Welt sind weiterhin nicht möglich.  

Die ab Montag, 8. März,  bzw. die ab Dienstag, 09. März, gültige Coronaschutzverordnung ist auf der Homepage der Stadt Wülfrath www.wuelfrath.de eingestellt.