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Pressemitteilung

Neue Coronaschutzverordnung ab 1. September 2020

Einführung einer lokalen Corona-Bremse und Regelungen für Schulen und Veranstaltungen

Das Land Nordrhein-Westfalen setzt neue Regelungen und Maßnahmen in der angepassten Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) um. Die neuen Regelungen gelten bis zunächst 15. September 2020.

Neben der Einführung einer lokalen Corona-Bremse, gelten ab 1. September 2020 neue Regeln für die Genehmigung von Veranstaltungen sowie in Schulen.

Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in die Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden.

Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.