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Pressemitteilung

Land NRW ändert Corona-Schutz-Verordnung zum 04. Mai 2020

  • Friseure und Fußpflege-Betriebe können unter Beachtung von Hygiene- und Infektionsstandards ab Montag wieder öffnen.
  • Museen, Ausstellungen und Galerien dürfen ab Montag ebenfalls öffnen.
  • Die Nutzung von Spielplätzen ist erst ab Donnerstag wieder zulässig.


Nach den gemeinsamen Beratungen von Bund und Ländern setzt die Stadt Wülfrath weitere Corona-Regelungen um. Es gelten weiterhin alle Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die Maskenpflicht gemäß der Corona-Schutz-Verordnung (CoronaSchVO).

Laut § 7 der aktuellen Fassung der Verordnung, sind ab Montag, 4. Mai, unter Beachtung der festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards, Friseur- und Fußpflegeleistungen (auch kosmetische) zulässig.

Neu ist ebenfalls, dass ab Montag, 4. Mai, auch Museen, Ausstellungen und Galerien  öffnen dürfen. Wann die Museen in Wülfrath wieder ihren Betrieb aufnehmen werden, wird in den nächsten Tagen abgestimmt. Die Stadt wird hierüber zeitnah informieren.

Ab Donnerstag, 7. Mai, dürfen dann auch frühestens die Spielplätze wieder genutzt werden. Auch hier laufen die Vorbereitungen der Stadt für eine Öffnung. Hierzu sagt die Verordnung, dass Begleitpersonen untereinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten haben, soweit sie nicht zu den in der Verordnung genannten Gruppen wie z. B.  Familien, häusliche Gemeinschaft, usw. gehören. Die Stadt kann eine Begrenzung der Nutzerzahl und im Einzelfall auch Ausnahmen festlegen.

Neu geregelt in § 11 der Verordnung ist weiterhin, dass alle Großveranstaltungen bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt sind. Als Großveranstaltung im Sinne der Verordnung werden hier z. B. Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Sportfeste, Schützenfeste, Weinfeste, Musikfeste und Festivals und ähnliche Festveranstaltungen aufgezählt.

Abschließend weist die Stadt Wülfrath drauf hin, dass laut § 12a der neuen Verordnung, die Maskenpflicht auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren und vergleichbaren Einrichtungen gilt.

Auf der Homepage der Stadt Wülfrath finden Sie die vollständige CoronaSchVO in der ab Montag geltenden Fassung (gültig bis 10. Mai 2020), die Hygiene- und Infektionsstandards sowie die bis Sonntag gültige Verordnung.