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Pressemitteilung

Lärmaktionsplanung Wülfrath - Bürgerbeteiligung beginnt am 1. April 2018

Die von der EU erlassene Umgebungslärmrichtline verpflichtet die Kommunen zur Lärmaktionsplanung. Umgebungslärm ist der Lärm, der von Straßen-, Schienen,- und Luftverkehr sowie von Industrie- und Gewerbeanlagen ausgeht. Er kann die Gesundheit beeinträchtigen und negative soziale und ökonomische Folgen haben. Um diese negativen Folgen des Lärms zu bekämpfen, müssen Kommunen alle 5 Jahre ihre Lärmaktionspläne überprüfen und den Erfolg von Maßnahmen gegen Lärm bewerten.

In Wülfrath wurde der letzte Lärmaktionsplan im Jahr 2013 vorgelegt. Bei der damaligen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und Verbände wurden im Wesentlichen zwei Maßnahmen vorgeschlagen, um die Situation für Wülfrath zu verbessern:

  • Die Straßenbaulastträger der betroffenen Hauptverkehrsstraßen, der Kreis Mettmann und Straßen NRW wurden aufgefordert, bei jeder Erneuerung von Straßenoberflächen lärmarme Asphalte einzusetzen.
  • Bis zum Einsatz lärmarmer Asphalte sollten als Zwischenlösung an Brennpunkten Geschwindigkeitsbeschränkungen von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden.

Die Verwaltung schlägt vor, auch für den Lärmaktionsplan 2018 an diesen Forderungen gegenüber den Straßenbaulastträgern und der Straßenverkehrsbehörde festzuhalten, da sie noch nicht umgesetzt worden sind und diese eine deutliche Verbesserung der Lärmsituation bedeuten können.

Die detaillierten Ergebnisse der letzten Lärmkartierung 2018 und weitere Details zu den geplanten Maßnahmen können über die städtischen Webseiten <link http: www.wuelfrath.net>www.wuelfrath.net nach Eingabe des Suchwortes <link internal-link internal link in current>„Lärmaktionsplan“ gelesen werden.

Jetzt können sich die Menschen aus Wülfrath vom 1. April bis zum 13. Mai 2018 an der Lärmaktionsplanung 2018 für Wülfrath beteiligen und Vorschläge, Anregungen und Kritik zum Umgebungslärm oder zum Lärmaktionsplan äußern.

Die Beteiligung ist auch direkt per E-Mail an: <link>a.bornemann@stadt.wuelfrath.de, schriftlich an die Stadtverwaltung Wülfrath, Planungsamt, Andreas Bornemann, Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath oder telefonisch an 02058 / 18 -236 möglich.

Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden den Ratsgremien vorgelegt. Nach einer Abwägung, können Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger oder der Träger öffentlicher Belange in die Lärmaktionsplanung 2018 einfließen. Die Ergebnisse sollen im Juli 2018 über das Land NRW an die Europäische Kommission gemeldet werden.