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Pressemitteilung

Jugendschöffen gesucht - Die Stadt Wülfrath sucht engagierte Bürgerinnen und Bürger für die Wahl der Jugendhaupt- und Jugendhilfeschöffen

Die Stadt Wülfrath muss mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses eine Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen aufstellen.

Für die Amtsperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 werden daher Frauen und Männer gesucht, die sich für die Tätigkeit als Jugendschöffe interessieren und in die Vorschlagsliste aufgenommen werden möchten.

Jugendhauptschöffen, bzw. Jugendhilfsschöffen sind Laienrichter. Das Schöffenamt wird entweder beim Jugendschöffengericht am Amtsgericht Mettmann oder bei der Jugendkammer des Landgerichtes Wuppertal ausgeübt. Die Jugendschöffengerichte sind jeweils mit Richtern und Jugendschöffen besetzt. Richter und Jugendschöffen haben bei der Urteils-findung das gleiche Stimmrecht.

Da das Jugendstrafrecht einen vorwiegend erzieherischen Charakter hat, müssen laut
Jugendgerichtsgesetz einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Hierzu gehören u.a.:

·       Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft

·       Wohnsitz zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste in Wülfrath

·       zu Beginn der Amtsperiode nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre alt

Zu Jugendschöffen sollen zudem nur erzieherisch befähigte und in der Jugenderziehung erfahrene Personen vorgeschlagen werden. Aus diesem Grund wird die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen auch vom Jugendhilfeausschuss erstellt.

Eine solche Qualifikation kann aufgrund beruflicher, aber auch aus ehrenamtlicher Tätigkeit z.B. im Bereich von Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen, im schulischen und sportlichen Bereich sowie im Rahmen von privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit nachgewiesen werden.

Personen, die bereits in den letzten beiden Perioden als Schöffe tätig waren, sind nicht mehr grundsätzlich von einer weiteren Amtsperiode ausgeschlossen, können aber die Berufung zum Amt eines Schöffen ablehnen.

Die Schöffen müssen ansonsten keine besonderen formalen Qualifikationen im Sinne einer Ausbildung o.ä. erfüllen. Nicht jeder Bürger eignet sich jedoch in gleicher Weise, um über andere Menschen zu Gericht zu sitzen. Schöffen sollen daher möglichst nachfolgende
Fähigkeiten mitbringen:

·       Soziale Kompetenz

·       Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen

·       Logisches Denkvermögen und Intuition

·       Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen

·       Mut zum Richten über Menschen, Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen

·       Gerechtigkeitssinn

·       Standfestigkeit und Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung

·       Kommunikations- und Dialogfähigkeit

Für das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Mettmann werden 2 männliche Jugendhauptschöffen und 4 Jugendhilfsschöffen (2 weibliche und 2 männliche) gesucht.

Für die Jugendkammer des Landgerichtes Wuppertal müssen 4 Jugendhauptschöffen
(2 weibliche und 2 männliche) in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.

Es wird erwartet, dass sich die interessierten Frauen und Männer in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09. Mai 2018, um 17.00 Uhr den Ausschussmitgliedern vorstellen.

Wer die o.g. Voraussetzungen erfüllt und in die Vorschlagsliste aufgenommen werden
möchte, kann sich bis zum 27. April 2018 an das Jugendamt, Frau Kröber, Am Rathaus 1, Zimmer 2.2.05, wenden.

Sprechzeit ist Montags von 9 Uhr – 12 Uhr und Donnerstags, 13.30 Uhr – 17 Uhr.

Ebenso kann das notwendige <link file:1038 download file>Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste telefonisch unter 02058 / 18-342 (ggf. Anrufbeantworter) oder per E-Mail (<link>s.kroeber@stadt.wuelfrath.de) angefordert werden.

Er kann auch auf der Internetseite der Stadt Wülfrath <link http: www.wuelfrath.net>www.wuelfrath.net heruntergeladen werden.

Das <link file:1038 download file>Formular ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 30.04.2018 an das Jugendamt zurück zu übersenden.