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Pressemitteilung

Haushalt soll erst im Juni beschlossen werden

Eine mögliche Grundsteuererhöhung würde rückwirkend ab 01.01.21 greifen

Die Stadt Wülfrath teilt mit, dass der für den 23. März diesen Jahres vorgesehene Haushaltsbeschluss auf den 29. Juni verschoben wird.
Aufgrund der Corona-Pandemie und damit einhergehender eng begrenzter Beratungsmöglichkeiten, die einer fundierten Beratung des städtischen Haushalts nicht gerecht werden können, kann der ursprüngliche geplante Zeitrahmen für den Haushaltsbeschluss nicht gehalten werden. „Den Wunsch der Politik, den Haushalt ausführlich auch in kompletter Fraktionsstärke mit den neuen Ratsmitgliedern und den Sachkundigen Bürger*innen beraten zu wollen, kann ich insbesondere vor dem Hintergrund der vorgeschlagenen Erhöhung der Grundsteuer B gut nachvollziehen,“ zeigt Bürgermeister Rainer Ritsche Verständnis für die gewünschte Verschiebung der Haushaltsberatungen.   
Eine der bedeutsamsten Entscheidungen betrifft die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer B von 530 auf 650 v.H. Eine Grundsteuererhöhung in dieser Höhe wurde bereits in den Beratungen zum Haushalt 2020 diskutiert, zu Beginn der Pandemielage aber in die Beratung des Haushalts 2021 verschoben.
„Dabei ist jedem bei uns in der Verwaltung und auch in der Politik klar, was wir unseren Bürger*innen zumuten“ sagt Interimskämmerer Stephan Hölterscheidt. „Wir hoffen aber auch auf ihr Verständnis, dass die Stadt ohne Erhöhung nicht mehr selbständig handlungsfähig bleiben kann. „Ohne Gegenmaßnahmen würde am Ende eine völlig lähmende Verschuldung stehen“, so Hölterscheidt weiter.

Die Verschiebung des Haushaltsbeschlusses bedeutet aber auch, dass die damit mögliche Grundsteuererhöhung rückwirkend zum 01. Januar greifen würde. Das heißt, dass die Erhöhungsbeträge im Falle eines Ratsbeschlusses am 29. Juni für das 1. und 2. Quartal 2021 mit den Fälligkeitsterminen im 2. Halbjahr (15. August und 15. November) erhoben werden. Die Grundstückseigentümer*innen werden gebeten, dies bei ihren eigenen Dispositionen zu berücksichtigen.

Die aktuell gültigen Grundabgabenbescheide werden derzeit versandt und sollten bis Ende dieser Woche jede steuerpflichtige Person erreichen. Die Bescheide berücksichtigen noch nicht die vorgeschlagene Erhöhung, da diese noch zu beraten und zu be-schließen ist.