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Pressemitteilung

Gewerbesteuererwartungen müssen deutlich reduziert werden

Bürgermeisterin Dr. Claudia Panke und Kämmerer Rainer Ritsche informierten heute (20.03.18) im Haupt- und Finanzausschuss darüber, dass die Gewerbesteuererwartungen des laufenden Jahres deutlich reduziert werden müssen. „Die derzeit geplanten 12,9 Mio. € werden wir definitiv nicht erreichen können“, so der Kämmerer, der im Vorfeld der für den 10. April beabsichtigten Beschlussfassung des Haushaltes im Rat nochmal Kontakt zu den wichtigsten Gewerbesteuerzahlern aufgenommen hatte. „Ich erwarte für 2018 lediglich noch eine Summe von 8 Mio. €. Derzeit sind 10,65 Mio. € veranlagt. Von verschiedenen Unternehmen wurde mir aber signalisiert, dass zum Teil noch mit erheblichen Rückforderungen aus den Jahresabschlüssen 2016 und 2017 zu rechnen sei.“

Wie der Kämmerer ausführte, hat die Reduzierung des Gewerbesteueransatzes zur Folge, dass nicht wie beabsichtigt am 10. April nun über einen mit Hilfe von Grundsteuererhöhungen ausgeglichenen Haushaltsplanentwurf beraten werden könne, sondern sich im Haushaltsjahr 2018 ein Ergebnisdefizit von 4 bis 5 Mio. € abzeichnet. Infolge des Steuereinbruchs kann jedoch im Jahr 2019 erstmals seit 2011 wieder mit dem Erhalt von Schlüsselzuweisungen des Landes gerechnet werden. Diese könnten eine Größenordnung von bis zu 2,2 Mio. € erreichen und im Haushaltsjahr 2019 für einen Überschuss im Haushaltsplan sorgen.

Obwohl sich für den Jahresabschluss 2017, dessen Entwurf dem Rat am 10. April ebenfalls vorgelegt werden soll ein nennenswerter Überschuss abzeichnet, muss die Stadt der Kommunalaufsicht nun doch mit dem Haushalt 2018 ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorlegen. Bürgermeisterin Dr. Panke sieht genau hierin den Grund, weshalb aus Ihrer Sicht ein Beschluss des Haushaltes im April unwahrscheinlich ist. „Die Kunst liegt darin, ein mehrheitsfähiges Konzept auf die Beine zu stellen. Es nutzt nichts, wenn die Verwaltung nun in Vorleistung geht, wir aber mit dem Konzept trotzdem keine Mehrheit für einen Haushaltsbeschluss bekommen. Dabei wird es auch darauf ankommen, wie sich die Fraktionen zum Thema Grundsteuererhöhung stellen. Bei solch dramatischen Veränderungen auf der Einnahmeseite ist dieser Prozess nicht bis zur nächsten Ratssitzung zu stemmen. Nach Überwindung des Schocks müssen wir die Ärmel hochkrempeln und intensiv gemeinsam mit der Politik ausloten, wie wir mit dieser Situation umgehen wollen.“

Mit der neuen Situation verlängert sich die Phase der vorläufigen Haushaltsführung erläuterte der Kämmerer. Bis zur Genehmigung eines Haushaltes durch die Kommunalaufsicht sind daher bis auf weiteres nur unabweisbare Verpflichtungen einzugehen bzw. Aufwendungen zu leisten. Als Beispiele für zurückzustellende Maßnahmen nannte er z.B. den eigentlich bereits 2017 beabsichtigten Umbau des Bürgerbüros, die Erneuerung der Lautsprecheranlagen am Erbacher Berg, die Zahlung von freiwilligen Zuschüssen an Dritte, wie z. B. an Vereine, oder die geplante Ersatzbeschaffung von Mobiliar. Darüber hinaus ist das Ausgabeverhalten der Stadt eng mit der Kommunalaufsicht abzustimmen.