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Pressemitteilung

Europawahl am 26. Mai 2019

Bürger aus anderen Mitgliedsstaaten können bis zum 5. Mai einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen

Am Sonntag, 26. Mai, findet in Deutschland die Neunte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt. Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Wer hier in Wülfrath als Unionsbürger wählen möchte, kann bis spätestens bis Sonntag, 5. Mai, beim Wahlamt der Stadt Wülfrath, Rathaus, Zimmer 0.1.1 und Zimmer 0.1.3 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Daher erhalten alle wahlberechtigten Unionsbürger in den nächsten Tagen ein Infoschreiben des Wahlamtes Wülfrath.

Das Vereinigte Königreich verlässt am 29.03.2019 die Europäische Union. Daher sind die Bürger des Vereinigten Königreiches ab diesem Zeitpunkt nicht mehr wahlberechtigt und können sich nicht mehr in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/unionsbuerger.html.

oder beim Wahlamt der Stadt Wülfrath.

 

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.