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Pressemitteilung

Erste Geschäftsansiedlung Dank Sofortprogramm

Der erste Mietvertrag ist unter Dach und Fach. Das Sofortprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) ist gerade erst gestartet und ein Leerstand in der Wülfrather Fußgängerzone konnte schon durch eine neue Nutzung beseitigt werden.

Voraussichtlich zum 1. März 2021 eröffnet Thorsten Weidtmann in der Wilhelmstr. 181 eine
Baguetterie.

Der Unternehmer ist der erste Nutznießer des Sofortprogramms des Landes NRW in Wülfrath.
Dank des Entgegenkommens des Eigentümers, der zur Teilnahme am Förderprogramm auf 30 % der bisherigen Kaltmiete verzichtet, konnte die Ansiedlung erfolgen. Die Stadt Wülfrath mietet das Ladenlokal für 70% der Alt-Miete an und vermietet es für eine um 80% reduzierte Miete (berechnet auf Basis der alten vollen Kaltmiete) weiter. Die Differenz zwi-schen den städt. Mietein- und -ausgaben trägt zu 90% das Land NRW. Die restlichen 10% werden durch den städt. Haushalt finanziert.
„Wir freuen uns sehr, schon zu diesem frühen Zeitpunkt einen neuen Gastronomen in der Fußgängerzone begrüßen zu können. Weitere Gewerbetreibende sind herzlich willkommen“, wirbt Bürgermeister Rainer Ritsche für Wülfrath und das Förderprogramm.

Die Stadt Wülfrath erhält aus dem Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte des Landes NRW Fördermitteln in Höhe von 128.482 Euro.
Die Stadtverwaltung möchte diese Chance nutzen und hofft, neue Betriebe ansiedeln zu können und damit die gesamte Innenstadt zu stärken.

Für die Dauer von zwei Jahren können Gewerbetreibende ein Ladenlokal für nur 20% der alten Kaltmiete anmieten und damit ihr Geschäftskonzept unter guten Bedingungen an den Markt bringen. Nach dem Willen des Landes wurde ein sogenannter Konzentrationsbereich festgelegt.
D.h. die Bewilligung der Fördermittel erfolgt nicht für einzelne Objekte, sondern für leerstehende und aktuell von Leerstand bedrohte Ladenlokale innerhalb eines festgelegten Bereiches, des Konzentrationsbereiches.

Dieser umfasst die Fußgängerzone vom Heumarkt bis zur Ecke Wareplatz / Zur Loev.

„Vielfältige Nutzungen sind möglich. Einzelhandel, Gastronomie, Startups, Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr, Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte, nennt der Leiter der Wirtschaftsförderung, Karsten Niemann, nur einige Möglichkeiten neuer, förderungsfähiger Angebote.
Eine wesentliche Voraussetzung für Neuansiedlungen ab dem 1. Januar 2021 ist, dass durch sie die Frequenz in der Innenstadt erhöht wird und dadurch einer Verödung entgegen gewirkt werden kann.

Interessierte können sich gerne bei der Wirtschaftsförderung/Stadtmarketing, Anja Haas, Tel. 02058 18336, Mail a.haas@stadt.wuelfrath.de melden.