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Pressemitteilung

Einschulungstermine der Grundschulen in Wülfrath - Schuljahr 2016/2017

Kinder, die bis zum Beginn des 30. September 2016 das 6. Lebensjahr vollenden, werden am 1. August 2016 schulpflichtig.

Einen Anspruch auf Aufnahme hat jedes Kind nur an der Grundschule, die der Wohnung am nächsten liegt. Im Rahmen freier Kapazitäten kann die Schule auch andere Kinder aufnehmen.

Die Möglichkeit zur Anmeldung besteht an folgenden Grundschulen:

Anmeldetermine der Grundschulen in Wülfrath

26. Oktober – 31. Oktober 2015

 

Städt.-Gemeinschafts-Grundschule Lindenstraße, Lindenstraße 26

Montag             26. Oktober   8.00 – 11.00 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr   

Donnerstag      29. Oktober   8.00 – 11.00 Uhr und 15.00  - 18.00 Uhr

Freitag             30. Oktober   8.00 -  11.40 Uhr

nach vorheriger Terminabsprache unter 02058-778120

(Sekretariat Frau Seidler)

Städt.-Gemeinschafts-Grundschule Ellenbeek, Tiegenhöfer Straße 16

Dienstag          27. Oktober 8.00 – 12.00 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch          28. Oktober 8.00 – 12.00 Uhr    

nach vorheriger Terminabsprache unter 02058-2585

(Sekretariat Frau Heina )

 

Städt.-Gemeinschafts-Grundschule Parkstraße, Parkstraße 14

Montag 26.10.2015 – Freitag 30.10.2015

nach vorheriger Terminabsprache unter 02058-78290

(Sekretariat Frau Greverath)

Im Vorfeld bieten alle drei Grundschulen Schnuppertage zu folgenden Terminen an:

Grundschule Lindenstraße         Infoabend am              21.10.2015 um 20.00 Uhr (Mittwoch)

„Offene Klassentür“                  21.10.2015 von 8.45 -10.00 Uhr (Mittwoch)

                                              

Grundschule Ellenbeek        Infoabend am 20.10.2015 um 19.30 Uhr (Dienstag)

„Offene Klassentür“       22.10.2015 von 8.30-9.40 Uhr (Donnerstag)

 

Grundschule Parkstraße   Infoabend am 19.10.2015 um 20.00 Uhr (Montag)

„Offene Klassentür“       23.10.2015 von 9.00 – 11.00 Uhr (Freitag)

 

Nach § 41 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen muss jedes schulpflichtige Kind von einem Erziehungsberechtigten bei der Schule angemeldet werden. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen.