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Pressemitteilung

Einschränkungen am Kirchenfelder Weg ab 26. Januar

Zufahrt nur noch für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t –Änderungen in der Abfallentsorgung

„Bei der letzten turnusmäßigen Bauwerksprüfung wurde festgestellt, dass die Tragfähigkeit der Brücke am Kirchenfelder Weg beeinträchtigt ist. Daher darf die Brücke ab Mittwoch, 26. Januar, nur noch mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 7,5 t befahren werden. Die Stadt prüft derzeit, ob die Brücke saniert werden kann oder ein Neubau zwingend erfolgen muss“, informiert das Tiefbauamt.

„Aufgrund der fehlenden Tragfähigkeit der Brücke können ab dem 26. Januar die Entsorgungsfahrzeuge, die mit mehr als 20 t ein Gesamtgewicht weit über den zulässigen 7,5 t haben, die Grundstücke am Kirchenfelder Weg, Hausnummern 65-75, nicht mehr anfahren“, so die Abfallberatung.

Damit trotzdem eine geregelte Abfallentsorgung stattfinden kann, hat die Stadt in Absprache mit der Entsorgungsfirma eine zentrale Müllsammelstelle eingerichtet. Die betroffenen Grundstückseigentümer*innen wurden mit ausreichend Abfallsäcken ausgestattet, um sie in die beiden Abfallgroßbehälter, die an der Sammelstelle stehen werden, einfüllen zu können.

„Fahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes dürfen die Brücke nach wie vor überfahren, da von diesen keine regelmäßige Überlastung des Brückenbauwerkes ausgeht. Insofern müssen sich die betroffenen Anlieger*innen des Kirchenfelder Weges keine Sorge machen. Ihre Grundstücke werden auf jeden Fall erreicht.“