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Pressemitteilung

Einmal Wahl im Wahllokal, einmal Briefwahl – geht das?

In den letzten Tagen wurden Fragen an die Stadt Wülfrath herangetragen, ob es möglich ist, am 13.09. im Wahllokal und bei der möglichen Stichwahl am 27.09. per Briefwahl abzustimmen. Die Bürgerinnen und Bürgern haben ja nur eine Wahlbenachrichtigung erhalten.

Auf der Wahlbenachrichtigung sind eigens dafür vorgesehene Kästchen, die diese unterschiedlichen Abstimmungsvarianten ermöglichen. „Außerdem reicht der Personalausweis, um wählen zu gehen“, betont die Verwaltung. Selbst wenn also die eigentliche Wahlbenachrichtigung zum Erhalt der Briefwahlunterlagen für den 27.09. an die Stadt geschickt wurde, können die Bürgerinnen und Bürger am 13.09. mit ihrem Ausweis wählen gehen.

Wer nur für den 13.09. Briefwahlunterlagen beantragt hat, für den 27.09. aber nicht, kann am Stichwahltag mit seinem Personalausweis wählen gehen.

Hinweise für die Wahl im Wahllokal

Wer im Wahllokal wählen geht, sollte beachten, dass hier die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung herrscht. Dies wurde in der neuen Coronaschutzverordnung nochmals ausdrücklich festgelegt (§ 2 Absatz 3 Satz 1 Nr. 10):  In Wahlräumen und den Zuwegen innerhalb geschlossener Raume besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Ausnahmen aus medizinischen Gründen (§ 2 Abs. 3 Satz 2CoronaSchVO) gelten natürlich auch im Wahllokal. Aus Hygieneschutzgründen werden die Wählerinnen und Wähler gebeten, ihren eigenen Stift mitzubringen.